zt. Jugherter Amzeiger.
Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert.
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‚St. Ingberter Anzeiger“
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Mai und Juni
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sostboten, die Umträger und
Die Expedition.
Deutiches Reich
Müuͤnchen, 30. April. In der gestrigen
ↄntzung des Petitionsausschusses der Abgeordneten⸗
mer gelangte die Petition des Volksvereins
zaiserslaulern, welche den Städten mit 31,500
Feelen die Berechtigung zur selbstständigen Wahl
netß Landtagsabgeordneten ertheilt wissen will, zur
zeralhung. Referent Abg. Herz beantragte die
leiche Behandlung dieser Petition wie bei der am
8. Ifd. Mts. im Plenum besprochenen Petition
et Stadtgemeinde Fürth, und sein Antrag auf
notibirte Tagesordnung wurde vom Ausschuß ein⸗
immig angenommen. Ueber die Petition verschie⸗
ener Nagelschmiede und Einwohner der Pfalz um
lbdaͤnderung des Hundesteuergesetzes und Einführung
iner Minimaltaxe für die im Kleingewerbe der
dagelschmiede verwendeten Hunde referirte Abgeord⸗
eset Richter mit dem Antrag auf Hinübergabe
ieser Pelition an die Staatsregierung zur Wür⸗
igung. Der Antrag fand die Billigung des Aus⸗
jusses, von dessen Mitgliedern besonders die Ge-
zesbestimmung, wonach ausnahmslos alle Hunde,
uch die nothwendigen und unentbehrlichen. wenn
e durch Verlust oder Tod im Lauf eines Jahres
urch neue ersetzt werden müssen, immer von Neuem
er Besteuerung unterliegen, als empfindliche, einer
lenderung bedürftige Härte bezeichnet wurde.
München, 1. Mai. Gestern Nachmittags
alb 5 Uhr hat in den Zimmern des Praäsidenten
er Kammer der Abgeordneten die von uns ange⸗
indigte Besprechung über die Lage der kgl. Cwil⸗
iste ftattgefunden, zu welcher sümmtliche Staats-
iinister, das gesammte Direktorium der Kammer
er Abgeordneten und die Vorstandischafien der
eiden Fraktionen erschienen waren. Die Besprech⸗
ing währte bis gegen 8 Uhr Abends. Ein Beschluß
jurde nicht gefaßt. Soviel wir indessen hören,
esteht unier den liberalen Abgeordneten, soweit sie
nn dem Stande der Dinge Kenntniß haben, Ge—
ꝛeigtheit, Mittel und Wege zu finden, um die
chwierigkeiten der Kabinetskasse, jedenfalls aber
hne Belastung des Landes, zu heben. Von ultra⸗
iontaner Seite jedoch wird mit Entschiedenseit zur
eit einer Regelung der Dinge mit Zuziehung der
andesvertretung widersprochen. Ueber die Einzeln⸗
eiten der gestrigen Verhandlung, die sehr inlime
lngelegenheiten berührte, wird strenges Stillichweigen
XR
Karlsruhe, 1. Mai. Die zweite General⸗
ersammlung des „Deutschen Kolonialvereins“ wurde
eflern Mitiag um 11 Uhr in Anwesenheit des
roßherzogs bom Fürsten Hohenlohe eröffnet und
ib derselde eine Nebersicht Uber den jetzigen Stand
e Kolouialfrage und der Aufgaben des Vereins,
atunter sei besonders das Auswanderungs⸗ und
disionswesen zu berücksichtigen. Der Großherzog
nabschiedete sich gegen halb 2 Uhr mit dem Aus⸗
Dienstag, 4. Mai 1886.
21. Jahrg
druck des Dankes und der warmsten Anerkennung;
Prinz Wilhelm von Preußen sei jetzt zum Besuche
n Karlsruhe, ihm werde es beschieden sein, ein
entwickeltes deutsches Kolonialreich zu leiten, wie
vir es jetzt erstreben. Im Anschluß an diese Be⸗
nerkung, die siürmisch begrüßt wurde, brachte der
hroßherzog ein Hoch auf den Kaiser aus. Fursi
hohenlohe forderle hiernach die Versammlung auf,
em Großherzog ein Hoch auszubringen, was ebenso
egeistert geschah. Es wurden sodann folgende
tesolutionen beschlossen: 1) Die bestehenden han⸗
elsrechtlichen Normen find zu Kolonialzwecken un⸗
jeeignet; es bedarf neuer Rechtsnormen, welche
zußerhalb des Aktiengesetzes die Begründung von
Besellschaften mit beschränkter Haftbarkeit der Mit⸗
ztieder gestatten. 2) Errichtung einer überseeischen
Zank zur Unterstützung des Ausfuhrhandels wird
us Foͤrderungsmittel zur Vermehrung unseres
ransatlantischen Verkehrs angesehen. 8) Die
Wahrung gegen die massenhafte Einfuhr von
granntwein in deutsche Schutzgebiete, namentlich in
Westafrika, wird als nothwendig erklärt sowohl im
Interesse der Bevölkerung dortselbsi, als auch des
Fin⸗ und Ausfuhrhandels selbst. Die Einfuhr von
Waffen und Munition wird als kolonialpolitische
Frage hingestellt, die auf verschiedenen Gebieten
verschieden behandelt werden müsse.
Berlin, 2. Mai. Eine Note des Kardinol⸗
jaatssekretärs Jakobinmi, welche gestern vom
kultusminister dem Abgeordnetenhause mitgetheilt
vorden, lautet in deutscher Uebersetzung: „Aus den
hemächern des Vatikans, 25. April: Nachdem der
interzeichnete Kardinalstaatssekretär die ihm von der
reußischen Regierung als Antwort auf die letzte
Note des Heiligen Stuhles übergebene Note vom
283. ds. Mis. zur Kenntniß Seiner Heiligkeit ge⸗
racht hat, beeüt er sich, Eurer Exzellenz folgendes
nitzutheilen: Mit wahrer Genugthuung hat der
seilige Vater vor allem erfahren, daß der Vorschlag
es Heiligen Stuhles, eine weitere Revision der in
er gegenwärtigen Vorlage nicht in Betracht gezo⸗
jenen Gesetzesbestimmungen vorzunehmen, seitens
—
iung aufgefaßt worden ist, welcher dazu diene, den
eligivsen Frieden vollständig herzustellen. Die dem
Zeiligen Stuhl gemachte Zusicherung, zu dieser Re⸗
ision zu schreiten und in solchem Sinne eine neue
besetzvorlage an die Kammer zu bringen, konnte
aher Seiner Heiligkeit nicht anders als erfreulich
ein. Ebenso ist der im Herrenhause für die neue
hesetzesvorlage mit den betreffenden Amendements
erzielte Erfolg ein Gegenstand der Befriedigung für
zie erhabene Absicht Seiner Heiligkeit gewesen, und
eshalb, um seine hohe Werthschätzung der oben
ingegebenen Vorgänge zu konstatiren, wie auch, um
der preußischen Regierung einen neuei und beson⸗
eren Beweis seines Vertrauens und seiner Will—⸗
ahrigkeit zu geben, hat der Heilige Nater den un
erzeichneten Kardinalstaatssekretär ermächtigt, der⸗
elben Regierung mitzutheilen, daß es seine Absicht
ei, daß die Anzeige für die gegenwärtig vakanten
Bfarreien schon von jetzt ab beginne und daß sie
ohne Verzögerung erfolge. Wenn Euer Erxzellenz
Ihrer Regierung die gegenwärtige Mittheilung macht,
jo werden Sie nicht unterlassen, den besonderen
Werth derselben hervorzuheben, namentlich in Be—
iehung auf die Herbeiführung des definitiven reli—
zjiösen Friedens. Der Unterzeichnete benutzt ꝛc
gez.) L. Kard. Jakobini.“
Berlin, 3. Mai. Die Bischöfe von Hildes⸗
seim, Limburg und Osnabrück zeigten im Auftrage
des apostolischen Stuhles dem Oberpräfidenten die
Absicht an, die vakanten Pfarreien zu besetzen und
theilten die Namen der hierfür in Aussicht genom⸗
menen Kandidaten mit.
Berlin, 3. Mai. Der Unterstaatssekretär
Braf Bismauc und der englische Botschafter
Sir Edward Malet vereinbarten Namens Deutsch⸗
iands und Englands am 6. April behufs Abgrenz
ung der deutschen und der englischen Machtfhpare
m westlichen Stillen Ozean eine Grenzlinie, welche
von einem Punkte in der Nähe von Mitre⸗Rod
an der Nordostküste Neu Guineas, unterm 8. Grade
üdl. Breite ausgehend, die Salomon⸗Inseln durch ⸗
chneidet, sodaß die drei größern noöͤrdlichen Insein
Bougainville, Choiseul und Isabel Deutschland
»erbleiben, worauf sich die Linie nordöstlich zu den
Marschall-Inseln wendet. Deutschland und Eng⸗
and verpflichten sich gegenseitig, in demjenigen
Theile des Stillen Ozeans, welcher diesseits oder
jenseits gedachter Theilungslinie liegt, alle frühern
Bebietserwerbungen oder Schutzherrschaften aufzu⸗
zeben und weder neue Gebietserwerbungen zu
machen, noch der Ausdehnung des deuischen resp
englischen Einflusses entgegenzutreten. Auf Samoa
Tonga und die Niue-Inseln findet diese Abmach⸗
ung keine Anwendung. Diese bleiben wie bisher
neutrales Gebiet.
Deutschland und England vereinbarten ferner
am 10. April kine Erklärung über gegenjeilige
Freiheit des Handels und Verkehrs in den deutschen
und englischen Besitzungen und Schutzgebieten im
westlichen Stillen Ozean, wonach die Schiffe beider
Staaten gegenseitig die gleiche Behandlung sowohl
wie die Behandlung als meistbegünstigte Nation genie⸗
zen. Entscheidungen über stre tige Landausprüche sollen
durch hierfür von beiden Regierungen zu ernennende ge⸗
nischte Kommissionen erfolgen. Die Einrichtung von
Strafniederlassungen soll nicht stattfinden. Die
Kolonieen, welche bereits vollständig eingerichtete
Regierungen mit legislativen Körperschaften haben,
sind in diese Erllärung nicht einbezogen.
—
Ausland.
Bern, 2. Mai. Das neue Impfgesetz. welches
den Impfzwang anordnet, wurde mit 28,606 gegen
26,215 Stimmen abgelehnt.
Paris, 2. Mai. Das „Journal ojfiziel“
oeröffentlicht das Dekret betreffend die auf den 10.
Mai festgesetzte Substription auf die neue Anleihe
von 504 Millionen Francs dreiprozentiger Rente.
Der Emissionspreis für 3 Francs Rente ist 79,80
Francs, welche in vier Raten zu zahlen sind, und
zwar mit 15 Francs am Tage der Subjkription,
und mit je 21,60 Francs am 1. Juli, am J.
Oktober d. J. und am 1. Januar 1887.
London, 2. Mai. Die Großmächte beschlossen,
die griechische Note unbeantwortet zu lassen.
London, 8. Mai. Griechenland etließ heute
die Ordre bezüglich der Abrüstung.
Petersburg, 2. Mai. Das „Journal de
St. Poétersbourg“ bespricht die in der Autwort auj
das Ultimatum enthaltene Aeußerung der grirch⸗
ischen Regierung, daß dieselbe zu einer graducllen
RFeduktion des Effektivbestandes nur in Fristen
chreiten werde, wie sie für eine solche Maßregel
durch die unerläßliche Vorsicht geboten erscheine,
und bemerkt dazu: Es sei gewiß, daß die Maͤchte
auf diese unerläßliche Vorsicht Rüdsicht nehmen
werden, aber dieselben müssen ebenso fordern, daß