Rechtsanwälte eine recht kostspielige Sache, die einen
erheblichen Procentsatz der Dividende beansprucht.
und bei Concursen mitunter dazu führt, daß man
zur Dedung der Kosten Geld zuzulegen hat. Es
wird aus diesem Grunde auch vielfach bei kleineren
Concursen von Vertretung abgesehen und beschränkt
man sich auf die Anmeldung der Forderung.
Haufig werden hierdurch Vergleiche vereitelt, welche
für den Gläubiger von directem und mitunter
wesentlichem Vortheil, einem sonst redlichen braven
Mann seine Existenzmittel entziehen und dem Elende
zuführen, der sich sonst noch anständig hätte er—
nähren können.
Nach den vorangegebenen Richtungen bessernd
einzugreifen, soll eine Aufgabe der Vereine Credit ·
reform werden und geben wir in Nachstehendem
nur in cursorischer Weise den Weg an, auf dem
wir glauben, dies erreichen zu können.
. Die Mitglieder unserer Verbandsvereine
melden ihrem Vereine diejenigen Forderungen an,
für welche Zahlungsausstand oder Nachlässe ver—
iangt worden oder wenn Zahlungseinstellung oder
Concurs erklärt worden ist. Diese Meldungen
werden unverzüglich demjenigen Vereine übermittelt
an dessen Siß l(oder nächster Nähe) der Schuldner
wohnt. Der Geschäftsführer desselben ist ver—
pflichtet Vertretungen dieser Art zu übernehmen
oder eine hierzu geeignete Persönlichkeit aufzustellen.
2. Der betreffende Vereinsvorstand bildet mit
dem Geschaftsführer desselben und den auf deren
Einladung erschienenen Gläubigern oder deren Ver—
tretung die Verbandsgläubigerbersammlung. Be⸗
schlüsse, für welche die Mehrzahl der Anwesenden
und der vertretenen Forderungsbeträge eintritt, sind
für alle Betheiligten bindend.
3. Die Verbandsgläubigerversammlung wählt
ein Comite oder eine einzelne Persönlichkeit, um
ihre Beschlüsse den Betheiligten kundzugeben und
bezw. auszuführen oder auf Antrag Betheiligter
eine Versammlung einzuberufen. Der Vereinsge
schäftsführer in auf Verlangen zu dieser Thätigkeit
verpflichtet.
4. Jedes der betheiligten Mitglieder begibt
sich in der betreffenden Angelegenheit aller eigen⸗
willigen Verfügung und verpflichtet sich, nur in
Gemaßheit der Beschlüsse der Verbandsgläubiger⸗
hersammlung zu handeln.
5. Für die Vertretungen durch die Verbands⸗
organe wird ein besonderer billig zu bemessender
Tarif zu vereinbaren sein.
6.“ Es ist zum Grundsatz zu erheben, daß in
derartigen Sachen Rechtsstreite auf das geringste
Maß zurückzuführen sind. Wenn mehrere Rechts-
streile mit gleicher Grundlage in einer Sache vor⸗
sommen, so ist deshalb nur einer dieser Rechts—
streite gerichtlich durchzuführen, dessen Erfolg für
die anderen maßgebend ist und an dessen Kosten
die Betheiligten gemeinsam und pro rata ihrer
Forderungen Theil nehmen.
7. Jeder Gläubiger trägt außerdem die durch
ihn etwa veranlaßten besonderen Kosten.
Es würde uns sehr erwünscht sein, wenn diese
Angelegenheit zu eingehender Besprechung in Ihrer
Zeilung Anlaß gäbe und wären wir für weitere
Änregungen in dieser Sache sehr dankbar.
Lokale und pfälzische Nachrichten.
xSt. Ingbert, 19. Januar. Zur inter⸗
mistischen Verwesung der durch das Ableben des
Lehrers Drumm erledigten protestantischen Lehrer⸗
stelle dahier wurde durch Verfügung der kgl. Kreis—
regierung der Schuldienstexspektant Herr Georg
Dietz aus Kirchheimbolanden berufen.
— Landstuhl, 16. Januar. Bei der
zestern in den hiesigen Waldungen des Herrn Geh.
Kommerzienraths Stum m abgehaltenen Treibjagd
burden 8 Böde, 66 Hasen und 2 Füchse zur
Strecke geliefert.
Dtaiferslautern. In der General⸗
versammlung der Alktionäre der Düngerfabrik Kai⸗
serslautern wurde für das abgelaufene Geschäftsjahr
die Vertheilung einer Dividende von 3 pCt. des
Aktienkapitals — Mk. 4.50 pro Aktie beschlossen
Bellheim, 185. Januar. Hier kamn der
jöchst seltene Fall vor, daß ein Mutterschwein (dem
MRüler Kramer gehöria) 19 Junge warf.
Vermischtes.
4 Eine für das prozeßführende Publikum prak⸗
tisch sehr wichtige Eutscheidung hat neulich
das Reichsgericht getroffen. Es hat nämlich den
Grundsaß ausgesprochen, daß. wenn mehrere Per-
onen in einem Prozesse klagen oder verklagt werden,
lalso eine sogenannie Streitgenossenschaft vorliegt)
und den Prozeß gewinnen, der unterliegende Gegner
ttets die Kosten der Anwälte aller Gegner tragen
müsse, und die Streitgenossen daher, auch wenn
hre Interessen nicht untereinander collidirten, durch ⸗
aus nicht gezwungen seien, gemeinsam einen An-
wvalt zu bestellen oder wenigstens die Bestellung
»ines solchen zu versuchen. Das Reichsgericht führt
im Gegensatz zu den meisten Commentatoren der
Fivilprozeßordnung aus, daß die Wahl eines An⸗
valts durchaus Vertrauenssache sei, und daß, wenn
das Gesetz bezwecke, unter Umständen die Prozeß
ührenden indirekt zur Auswahl eines anderen An—
valts zu veranlassen, er dies mit ausdrücklichen
Worten sagen müsse. Eine soiche Bestimmung für
den Fall der Streitgenossenschaft fehle aber im Text
der Civilprozeßordnung ganz und gar.
F Burbach, 17. Januar. Vor einigen
Tagen wurde durch die Zeitung die Anwesenheit
zines Wolfes in hiesiger Gegend gemeldet und
virklich, Meister Isegrimm fängt bereits an, Unheil
zu stiften, wie nachstehender Vorfall zeigt. Sitzt
za vor einigen Tagen Abends eine hiesige Familie
n traulichem Kreise beisammen, bei welcher Gelegen⸗
seit die blutigen Eigenschaften Meister Isegrimms
esprochen wurden. Eines dringendes Bedürfnisses
vegen sah das Familienhaupt sich vergezwungen,
in den Hof zu begeben. Doch kaum öffnet der
iedere Mann die hintere Hofthür, so sinkt er auch
chon mit dem fürchterlichen Ruf: „der Wolf, der
Wolf,“ ohnmächtig zusammen. Als nun die ganze
Familie auf diesen Schreckensruf nach der Stelle
ailte, fanden sie den Ohnmächtigen bleich wie die
Wand, und neben ihm stand zwar nicht der ge—
ürchtete Wolf, wohl aber sein erst einige Tage
altes „Kalb“ das auf noch unaufgeklärte Weise
seinen Weg aus dem Stalle gefunden hatte und
zas jetzt seinen Eigenthümer mit melancholischen
Blicken betrachtete und allem Anschein nach, gerade
iber die Ursache von dessen sonderbarem Gebagzren
nachdachte. Die Lage klärte sich nun bald auf.
das Kalb wurde wieder in den Stall gebrach!
ind das wackere Familienhaupt unter nicht gerade
chmeichelhaften Bemerkungen bezüglich seiner männ⸗
ichen Tapferkeit in den trauten Kreis der Seinen
urückgeführt, wo er sich in Folge der zärtlichen
Zemühungen seiner Ehehälfte bald wieder von dem
zehabten Todesschreck erholte. (M.B. 3.)
Rittenhofen, 18. Januar. Eine Frau
von hier, die gestern am Köllerbach mit Waschen
beschäftigt war, wurde in ihrer Arbeit plößlich
durch ein ungewöhnliches Plätschern im Bach er⸗
chreckt. Sie schaute auf und da sah sie denn,
wie eine Fischotter sich bemühte, einen etwa 10
bis 12 pfündigen Hecht zu bemeistern. Auf das
Schreien der Frau ließ die Otter ihre Beute fahren
und verschwand. Gleich nachher kam der Hecht
sodt aufs Wasser und wurde von der Frau ans
ꝛdand gezogen. Als dieselbe jedoch fand, daß die
Itter den Kopf soweit weggebissen hatte, warf sie
hn, in dem Glauben, ein kopfloser Hecht sei nicht
gJenießbar, wieder in den Bach. (Saarz.)
Metz. 16. Januar. In Lothringen treten
die Wölfe heuer in ganzen Rudeln auf. In der
stähe von Germingen dei Dieuze wurden 6 Wölfe,
zei Gravelotte 5 eingekreist. Bei Keskastel wurde
eine ganze Wolfsfamilie gesehen. Bei Amelincourt
nußte sich ein Fuhrmann mit einem Baumpfahle
jegen eine Wölfin wehren.“ Warun tritt Meister
Isegrimm so häufig in Lothringen auf? Der
Ztraßburger Kalender von Wurst meint in einem
Aufsatze über die Wolfsjagden in Lothringen, das
Rkaubthier finde hier fichere Schlupfwinkel. Die
rothringischen Banden werden auch durch Zuzügler
auus den französischen Ardennen verstärkt.
FHeidelberg, 15. Januar. In der letzten
stacht verschied im hiesigen akademischen Kranken—
jause ein Student an den Folgen einer Mensur,
hie derselbe vor mehreren Monaten ausgefochten
hat. Es wurde ihm durch einen Schlägerhieb die
-Zchädeldecke verletzt. Derselbe hielt die Verletzung
ür unbedeutend; nach und nach aber wurde sein
Zzustand bedenklicher, bis schließlich eine Gehirnent⸗
ündung den tödtlichen Ausgang herbeiführte. Der
Herstorbene war Mitglied des Korps Saro-Borussia.
F Die Enischädigungsansprüche infolge des
dugstetter Bahnunfalls sind bis auf zwei
etzt geregelt. Dem Regierungsrath G. hat die
Zeneraldirektion der badischen Staatsbahnen keiner⸗
lei Angebot gemacht, trotzdem er infolge der Pen—
ionierung an Stelle von 7200 M. pensionsfähigem
Gehali nur noch 2806 M. Ruhegehalt erhält
allein von August 1883 bis September 1884
durtosten 7869 M. verrechnet hatte. Durch
nunmehr verkündete Urtheil hat ihm die 1. J
kammer des Landgerichts in Karlsruhe hiecfürdh
Mark Kurkosten und vom 1. September i88
eine lebtägige Rente von jährlich 5800 M., bie
ährlich voraus zahlbar, zugesprochen. Ob
Angelegenheit hiermit endgiltig erledigt, fteht
dahin, da G. auch seit September 1884 jah—
aoch 3000 M. Kurkosten nachzuweisen sich de
jalien hak. Die zuerkannte Jahresrente ist
jöchste Entschädigung, welche bisher auf Ge—
des Haftpflicht-Gesetzes —von badischen Gerichen
zuerkannt wurde.
Frankfurt a. M., 11. Jan. Folg
rührende Geschichte aus dem Kinderleben weiß
„Intell.Bl.“ zu erzählen: Eine kleine Schuül—
iner höheren Lehranstalt wollte ihrem Vater,
Beburtstage eine unverhoffte Freude bereiten
ibte heimlich den Festmarsch aus dem „Proph
ein. Der Geburtstag kam, aber die kleine Kl
pielerin lag krank im Beit. Es that ihr im He
veh, dem geliebten Vater die zugedachte FIin
aicht bereiten zu sollen; leise stand sie aus ih
Bette auf. kleidete sich halb an und während
Fltern beim Mittagsmahl saßen, schlich sie sih
das sogenannte gute Zimmer und intonirte
Marsch. Die Eltern eilten herzu, der
auschte entzückt den Tönen, beim letzten
cchloß er sein Kind in die Arme, drückte es
derz, und als er es auf den Stuhl zurüche
hat es einen Seufzer, ein Herzschlag hatte sei
ungen Leben ein Ende gemacht.
F Stuttgart, 15. Januar, Socbenn
hier das Gerücht kolportirt, der Mörder des hies
Pfandleihers Reinhardt sei in Wien entdeckt wor
ind als Mithilfe verdächtig ein hier wohnh
Mechaniker heute verhaftet worden. Wie das
rücht sagt, soll Zwistigkeit unter „Kollegen“
Motiv der Angabe sein. Bestätigung bleibt a
wvarten.
F Stuttgart, 16. Januar. Das
T.“ schreibt: Unsere Postanstalt, welche stets
trebt ist, den neuesten Erfindungen Rechnung
ragen und den Wünschen des Publikums in
Weise gerecht zu werden, hat es unternomn
das Veloziped der Post dienstbar zu machen. Di
die Firma Gustav Hummel in der Gewerbeh
vurde ein neues englisches Gepäcktricicle um
Preis von 546 Mk. bezogen, welches probew
in Dienst gestellt werden wird. Gestern Nach—
ag wurde die Maschine durch die Herren von
Direktion besichtigt. Zugächst wird ein Brieftt
m Fahrdienst ausgebildet, welcher sodann
aächsten Montag ab den unteren Stadttheil
ährt und, seinen Weg durch die See-, Kriegsbe
Bahnhof und Wolframstraße nehmend, die Ular
'aserne und untere Königsstraße passirend, saͤm
iche an besagter Strecke gelegenen Briefkasten
seert. Es wird ihm hierbei besonders zu sta
'ommen, daß er während der Fahrt nicht ab
teigen braucht, sondern vom Trichcele aus
Leerung vornehmen kann.
F Zittau, 14. Januar. Zum Weihnaq
seste war einer hier lebenden pommerschen Arbei
amilie von ihren Anberwandten in Pommern
Schinken eines pommerschen Schweines als Gesch
zugegangen. Beide Eheleute sind nach entsetzue
Qualen an der Trichinose gestorben.
Vam Schwurgericht in Amberg waurde
52jährige Taglöhner Martin Linsel, welcher ei
tandenermaßen aus Haß die früher ihm selbst
yörige Scheune des Söldners Hatzl am 27. —
uingezündet, wegen Brandstiftung zu 8 Jal
Zuchthaus und 10jährigem Ehrverlust verurkh
Des Schwurgericht in Straubing
den 21jährigen Bauernsohn Niebauer von E—
ling zu 6 Jahren Zuchthaus verurtheilt, we
den Müller Knabenbauer, der ihm das Lärme
dem Kammerfenster seiner Tochter verboten.“
zwei Messerstiche getödtet hat.
Am 14. Januar hatte sich eine Depuh
des k. b. 6. InfanterieRegiments nach Bei
degeben, an welchem Tage 25 Jahre verga
varen, seit die Inhaberschaft des Regiments
Zönig Wilhelm von Preußen übergegangen
Folgende Daten aus der Geschichte dieses Regim
dürsten von allgemeinem Interesse sein. Gegtü
ist das 6. Infanterie ⸗Regiment 1725 von kKur
Karl Philipp, doch bestand es damals eig
aur aus den Cadrez während dir Mannsé