Full text: St. Ingberter Anzeiger

Polizeiliche 
Bekanntmachung. 
Um Unordnungen, wie sie bel dem 
etzten Brande vorgekommen find; für die 
Zukunft so viel wie möglich zu fteuern, 
ehe ich mich veranlaßt, nachfolgende Be⸗ 
timmungen der hiefigen Feuerlöschordnung 
mit dem Bemerken in Erinnerung zu brin⸗ 
gen, daß unter Umständen Zuwiderhan⸗ 
zelnde nach Art. 175 des Polizeistrafge⸗ 
setzbuches an Geld bis zu 25 fl. oder mit 
Arrest big zu 8 Tagen gestraft werden. 
Bei Ausbruch eines Vrandes hat jede 
arbeitsfähige Person auf den ersten Hülfe⸗ 
cuf mit Feuereimern oder Kübeln zur 
Brandstätte oder an den ihr durch die 
Feuerlsschorbnung angewiesenen Platz zu 
eilen. — 
Arbeitsunfähige Personen und Kinder 
sind ohne Ausnahme von der Brandflätte 
hei Vermeidung der gesetzlichen Strafe fern 
zu halten. — Küfer und Bierbrauer haben 
mit gefüllten Butten zu erscheinen. 
Die beiden Küster haben sich sozleich 
an ihre betreffende Kirche zu verfügen und 
hier den Befehl, ob sie stürmen sollen oder 
nicht, abzuwarten. 
Art. 2. Zur Abholung der sämmt⸗ 
lichen Lösch und Rettungsgeräthschaften ist 
ausschließlich die freiwillige 
Feuerwehr bestimm. 
Zur Unterstützung der freiwilligen 
Feuerwehr und um die groͤßtmoͤglichste 
Irdnung bei einem Brande aufrecht er⸗ 
halten zu können, werden aus der Bürger⸗ 
chaft 2Klassen Hülfsmannschaften gebildet 
und zwar die Sicherheitsmannschaft und 
die Bedienungsmannschaft (wer hiezu ein⸗ 
getheilt ist, siehe die Feuerlöschordnung 
Seite 4-210). 
Der Sicherheitsmannschaft liegt die 
—XL 
die müßigen Zuschauer, sowie arbeitsun⸗ 
ähige Personen und insbesondere Kinder 
jern zu halten und für gehörige Ordnung 
zei der Reihenbildung zum Zwecke der 
Hexbeischaffung von Wasser Sorge zu 
dragen. J 
Die Bedienungsmannschaft 
jat die freiwillige Feuerwehr bei den 
Spritzen zu unterstützen. 
Es darf nur durch die Retter und 
Steiger der freiwilligen Feuerwehr und 
die aus der Bedienungsmannschaft speciell 
zezeichneten Personen ausgeräumt werden 
und zwar nur auf Befehl der Branddirec⸗ 
ion, welcher überhaupt in allen Fällen 
unweigerlich Folge zu leisten ist. Die 
Branddirection besteh 
aus dem Bürgermeister der Stadt 
St. Ingbert, RFD 
aus den beiden Adjuncten, 
aus 2 sachverständigen Bürgern und 
aus dem Commando der freiwilligen 
Feuerwehr (Oberbrandmeister, Brand⸗ 
meister, Adjutant, Zeugmeister, Cas⸗ 
fier und Secretar)). 
Sämmiliche Hülfsmannschaft hat sich 
hei ihrem Erscheinen sofort bei dem be— 
reffenden Obmanne zu melden, damit die⸗ 
er die nöthige Controlle ausüben kann. 
Entsieht ein Brand zur Nachtzeit, so 
iud alle Bürger, deren Wohnungen auf 
die gangbaren Straßen der Stadt stoßen, 
verpflichtet, eine mit brennendem Lichte 
versehene Laterne vor ihre Wohnung zu 
hüngen oder ein offenes Licht inner halb 
an die Fenster zu stellen. 
Jeder Bürger, welcher einen Brunnen 
in seinem Hause hat, muß solchen, wenn 
ex dazu durch die Directidn vder 
den kgl. Polizeikommifsfaf 
aufgefordert wird, zum Abnehmen von 
Wasser bei Feuersgefahr benutzen lassen. 
St. Ingbert, den 16. Februar 1869 
Der kgl. Polizeikommissar: 
Bruch. *— 
Versteigerung⸗ 
Samstag, den 27. 1. M., des Nach— 
mittags um 2 Uhr 
zu St. Ingbert, in der Behausung 
des Georg Schallhammer, lassen die 
sinder und Erben des allda wohnhaft 
zewesenen und verlebten Bäckers Jofeph 
Jung die zu dessen Nachlaß gehörigen 
Mobilien, worunter namentlich: 
Bettung, Bettladen, 1 Kleider⸗ 
schrank, 1 Küchenschrank, Tische, 
Stühle und Küchengeschirr, 
offentlich auf Credit versteigern. —X 
St. Ingbert, 18. Februar 1889 
Ho'eben, kal. Notar. 
Holz- Versteigerung 
in Alschbaͤch. 
Mittwoch, den 24. Februar J. J. 
Nachmittags 1J Uhr. 
cichen Baustamm 83. Kl. 
, Wagnerstangen. . 
39 kieferne Baustänme 3. und 4. Kl. 
23, Sparren. 
75 Pfahle. — 
27255, Bohnenstangen. 
1. Klafter kieferne Prügel, 8lang. 
d , 
uu budhen Scheit 1. Kl. 
18 3., 
3 buchen und kiefern Kohl⸗ 
prügel. — 
18, biuchen Stangenprügel. 
700 buchen und kiefern Wellen. 
Blieskastel, 16. Februar 1869. 
Das Bürgermeisteramt: 
L. Wies. 
w— 
Holz-Versteigerung. 
Donnerstag, den 25. l. M., Mittags 
12 Uhr zu 
Ommersheim 
im Schulhause, werden nachbezeichnete 
dolzsortimente aus dem Gemeindewalde 
daselbst öffentlich versteigert. 
Schlag Höllscheiderber;: 
17 kiefern Baustämme 4. Kl. 
507, Sparren. 
Schlag Allment: 
6 eichen Baustämme 3. Kl., von 18 
bis 20 Zoll Durchmesser. 4 
3800 Bohnenstangen. 
Klafter buchen Scheitholz. 
lLor⸗ Klafter buchen Stangenprügel. 
. RKohlprügel. 
5825 gemischte Wellen mit Prügel. 
Sämmtliches Holz ist sehr bequen 
abzufahren.— 
Oumersheim, 16. Februar 1869. 
Das Bürgermeisteramt 
Michael Wad. 
Der Bäckerbursche 
Jakob Rohlbach, 
zuletzt bei Bäckermeister Hrne Thiery 
in Arbeit, hat auf der Herberge der 
Frau Langenbrunner sich eine Betrügerei 
zu schulden kommen lassen und wird 
hiermit aufgefordert, seiner Schuldig⸗ 
keit nachzukommen, widrigenfalls der⸗ 
kelbe gerichtlich belangt werden wird. 
Ein Licker 
rechts in den Seyen ist zu verkaufen 
oder zu vermiethen. 
Zu erfragen in der Expedition d 
Blattes. 
vehrling gesucht! 
Bei Johann Just, Schuhmacher da 
hier kann sogleich ein Lehrling in die 
dehre treten. 
Schöner · 
Spinunhanf 
ist zu verkaufen bei Seiler RBrill son 
Aonntag, den 21. Februar⸗ 
AMünchner Vock 
bei Jnee 
in Blieskaftet. 
rucht⸗, rod⸗ Hleisch⸗· ꝛe. Preis⸗ 
der Stadt Zweibrücken v. 18. Febr. 
Weizen 5 fl. 41 kr. Korn 4 fl. 33 kr. 
Gerste Zreihige, — fl. — kr. Gerfie vier— 
reihige. 4 fl. 836 tr. Spelz 4 fl. 2r. 
Spelzklern — fll. — kr. Dinkel 3 s. 
38 kr. Mischfrucht — jl. — kr. Hafer 
dfl. 27 tr. Erdsen 4 fi. 40 kr. Widen 
3 fl. 58 kr. Kurtoffein 48 kr. Heu 2 fl. 
4kr. Stroh 1fl. 28 kr. per FZentner. 
Weißbrod 190 Kilogr. 16 kr. Kornbrod 
3 Kilogr. 22 kr. ditto 2 Kilogr. 15 fr. 
ditto 1 Kilogr. 8 kr. Gemischtbrod 3 Kil. 
27 kr. 1 Paar Weck 9 Loth2 kr. Rind⸗ 
fleisch 1. Qual. 16 kr. 2. Qual. 14 kr. 
dalbfleisch 12 kr. Hammelfleifch 14 kr. 
Zchweinefleisch 16 kr. per Pfund. Wein 
24 kir. Bier 6 ukr. per Liter, Butter 32 kr. 
per Pfund. 
— 
Freichtyreise der Stadt 
Kaiserslautern vom 16. Febr. 
Weizen 5 fl. 23 kr. Korn 4 I. 34 Ir 
Spelztern 5 fl. 88 kr. Speltz 4 fl. 
4 kr. Gerste 5 fl. 15 kr. Hafer 4 fl. 
33 kr. Erbsen — fl. — kr. Linsen — I. 
— kr. per Zentner. 
Brodpreise s 6 Pfd. Kornbrod 22 kr. 
2 Pfd. Gemischtbrod 12 kr. und 2 Ppfd. 
Weißbrod 12 kr. 
Redaction, Druck und Verlag von F. x. Demet in St. Ingbert.