Full text: St. Ingberter Anzeiger

zestellt ist. — Fällt die Ergunzungswahl anf eine Pewson, welch. 
dil einem Mityliede- des Gemeinderaths in der in Art 117A6j. 
bezeichneten Weises vr wandt odes verschwägert Ast. so ist Vie 
Wahl ——— nicht ——— 
in Arf. iss vibj. A Anwenduͤng siuden han EWei den Wr⸗ 
Jänzungẽwahlen loinnten die Befftmungen uͤber die ordentlichen 
Gemeindewahlen analog zur Anwendung. 
Art. 125. Wer als Ersatzmann oder in Folge einer Er⸗ 
gene zamgswahl⸗ eingetroten ist, hal nur für jens Zeit einzurücken. 
elcheoTerjenige,rnan:dessen GSitelle rx tritt, noch zu erfiüller 
gehabt haätte. — — —*— 
Ziebente Abtheilung. Schlußbe stimmungen. 
An. 126. Die bisherige Verpflichtung der' Genieinden zur 
Aufftessung vom Polizeirommiffuren jir anfgehoben. Bezüglich · der 
en Bürgermeistern, Adjuncten und Polizeicommissären durch Art. 
n Al α ve3 ο—α Instr. erim. zugewiefrnen Verricht 
angen wird an besonderes Geset arlessen werden... 
Axt 127. Wo in gegenwartigem Gesetze die Seelenzahl der 
Vemeinde bersuichsichtigt wird, isr diese nach dem Ergebnisse der 
n den Zollvereinsstaaten vorgenommenen letzten Volkszählung 
ner Einrechnung· der Eivil · wie der Militärbebolkerung zu 
—XRX 3 —— 
Lirt. 128. Gegenwärtiges Gesetz tritt mit dem 1. Juli 
868 in Wirtfamtein Die an diefent Tage bestehenden, Gemeinde⸗ 
zehdtben bleiben jedoch bis zum 1. Januar 1870 im Thätigkeit 
enb üben ihr Amt nach Maßgabe des gegenwärtigen Gesetzes. — 
Die in diesem Gesetze angeordneten Organe der Gemeindeberwalt· 
img werden für das erste Mal in den Monaten November und 
December 1868 gewaͤhlt. VVV——— 
et ig Die besichenden Vestimmungen und Zustandig⸗ 
iten in Bezug auf die Verwaltung! des Kirchenvermögens und 
hir Befriedigimg der Cultaisbedürsmijsen bleiben vorlaufig aufrecht 
haften. ι * ———— 
ve 7307 Mit dem Tage, an welchem das gegenwärtige 
Beseh in Wirtsamteit kritn erlöschen vorbehzaltlich der Bestim⸗ 
aungen des vorstchenden Artitets 129: das Gesetn vom 17. RNo⸗ 
matee 837 ven Vestand anz bie Wahl dor: Geuueinderathe 
m Rheinkrrise betreffend, und das Geseg vom glrichen. Tage. das 
nlagenwesen imRheinkreise betreffendez das Gesetz dom 28. 
dtuvivse· Vilt Art. 12243Art 32 Abs. 1 Kiff. Aund Abs. 3 
den Pelizeistrafgefezbuches, fowis alle soustigen entgegenstehenden 
Hefehe und Beftimmungen ins hesondere die über Einführung von 
RerbrauchsabgabennMnd e jenen: über! dien Rothzwendigleit eines 
Ztreitconsenses vder lieinet!Proceßermüchligung bei Mechts⸗ 
Freinigkeiten der Geueinden und der von. den lehzteren vetwalteren 
ztiftungen: ꝰc VVV—— e de de 
Gegeben München, den 29. April 18690. ν 
11408 . udwig 4. “ 
Fürst von Hohenlohe, von Pfretzschner. von Gresser, 
Iron Schlor, Frhr. von Prauckh, von Lutz. 
4.. pon Hörmaun. 
Nach dem Besfehle seiner Majestät des Königs; der —XRC 
7 Secretaär des Staatsrathes, Seb. v. Kobell. 
—B—— 
J pehe J v wt Deut schland — 
Muünchen. 2. August. Die Districts ⸗Verwaltungs⸗ und 
Gemeindehehörden, sowie die landwiribschaftlichen Comite's sind von 
en Stsatsministerien des Innern und des Handels angewiesen 
worden, die Staatsangehörigen, besonders auf dem Lande und in 
leineren Städten und Märkien, über die Nützlichkeit und Noth⸗ 
vendigkeit der Theilnahme an Mobiliar⸗Feuerversicherungsanstalten 
jortgesetzt zu belehrer und ihnen dabei bemerklich zu machen, daß 
lünflighin bei Bränden, bei welchen eine den wirthschaftlichen 
KBerhalinissen der Betheiligten entsprechende Theilnahme der Be 
chädigten an Immobiliar⸗ und Mobiliar⸗Feuerversicherungsanstalten 
nicht wahrzunehmen ist. die Bewilligung von öffentlichen Sanm⸗ 
ungen nicht mehr in Aussicht genommen werden daf. 
Mauchen, 4. August. Der Ministerrath hat fich in seiner 
zeutigen Sitzung, wie ich vernehme, mit Berathung des den 
ammern vorzmegenden Budgets beschäftigt.“ Es foll die Abficht 
destehen, die Staatsausgaben in' einer Weise zu regnliren, daß 
eine Steuererhöhung nothwendig erscheint, obwohl in der lanfenden 
Finanzperiode einige indirecte Staatseinnabmen hinter dem Voran⸗ 
hlag zurückgeblieben find nnd den gewünschten Ertrag wohl auch 
n der nächsien Finanzperiobe nicht liefern dürften. (Wie die 
N. Rachrichten? aus guter Quelle erfahren, dürfte die Einbernf⸗ 
mig des Landtages gegen den 25. Sept. erfolgen). — 
Dienstesnachrichen. J 
Die kat h. Pfarrei Hagenbach, Bezirlsamtz Germercheim,ist 
dem Priester Georg Neumann, Pfatrer in Ramstein, Bezirldamu 
Bfarrei Ramberg, Bezirlsamts Berg. 
scx derselben Priesterf Michaeb Caa, 
—— 
Basticn in Landau — 
in Vudw Wolfhüchel· an Lawene 
des dem Ersteren bewilligten Urlaub 
und die kath. Pfarrei Queichheim, 
erzeitigen Verweser derselben, Priestet 
worden. 
gust. Am dertzangenen Svundage fand 
ischen Civilisten und Soldaten eint fo 
daß von hier eine Abtheilung des 
die Waffen treten und n ¶d Nublburt 
abgehen mußte. —2 
ankreich. 
Wir exfahren, änßert die krie“ 
jen. daß der e 
Namen des Don Karlos gefuhrt 
ig umsich greift. Die Zahl der 
ihre Organisatian schließt an einen 
uu Die Banden sind mit Gewehren 
Rkommen und ziemtich regelmäßig 
eine Ordnungsnummer. Don Karlo 
von. Pabarra und- hofft sich hald 
zu Corps zu sehen, das ihm gestatten 
die Bevöllerung zu richten und einen 
n. Erst dann wird man dit Aus. 
ener hat. ——— 
pit. daß sich bei den Regalten in 
‚oleon beiwohnte, folgender scherzhaft 
em Prinzen sehr unangenehm, war. 
Hachnen. welche zufüllig die. Rämen 
coues apres und. Ouvier⸗ 
— m ; kander folgende Ramen hilden nun 
allerdings ein iemlich beißendes Epigranm. 
Die Kaiserin reist wahrscheinlich am. 12. August. nach Corsica 
ib, an?. welchen. Ausflug. fich, die Reise nach dem Orient 
nüpfen. wirdeινιν Ind 
ιννιιν England. u mν ανν 
VLondom! 8. August.“ Die“ .Tiimermeldet daß. wieder 
holt Getüchte über einen Präliminarvertrag im Gange feien, nach 
welchem Spanien gesonnen sei, die Unabhängigkeit Cubas anzu— 
erlennen. im Falle, paß die neue cubanische Regierung eine Zahl— 
ung von 100 Mih Dollars in Bonds an Spanien lene hn 
welche von ihr ausgegeben wurden. Die? Regierungder 
Bereinigten Staaten, würde die Garantie flit — diese Bondt 
—A Amexika. i 
Newyork, 22. Jul Achtzig östreichische Familien auf 
der Umgebung von Wien sollen dem Richmond Whig“ zufolge u 
Begriff stehen, sich in der Nähe von Richmond anzufiedeln. De 
jon denfelben zu diefem Zweck nach Virginien abgesandte Agent 
zefindet sich; demselben Blatte zufolge, nachdem er alle nöthigen 
Arrangements getroffen, berrits auf der Rückreife... 
RewsYork, 4. August. Die Regierung hat auf 5 
danonenboote, welche fsuͤr Spanien im Bau begriffen waren, 
Beschlag belegt, da der peruanische Gesandte biesel ben als zu dem 
Angriffskrieg gegen Veru bestimmt bezeichnete. 
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x⁊ n. 
7 Landaur, 2. August. Gestern Vormitlag 8 Uhr ist ein 
hiesiger Schlosser mit einem Velocipede von Landau nach Wöorth 
gefahren, woselsst er um 9 Uhr 10 Minuten eintraf; er hat alft 
ine Stecke Wegs, wozu man 5 Stunden zu Fuß braucht. in 
Stunde und 20 Min. zurückgelegt. - * 
nrHeidelberg, L. August. Ein nichtswürdiges Verbre 
hen wurde gestern Abend' dahier begangen. Wahrend sich den 
pon dem Corps Rhenania“ zu feinem 20jährigen Stiftungöfeste 
zeranftaltete Fackelzug durch die Straßen der Stadt bewegte, ar 
velchem sich auch eine Anzahl alterer auswärtiger Mitglieder— 
xtheiligte, stürzte sich in der Rähe der Theaterstruße plößtich ein 
—XABEDD 
Jezücklem Pesser mitben in den durch eine Menge, von Fackeln 
zeleuchteten Zug nnd führte seinen tödtlichen Streich gegen einer 
Festiherinehmer — einen Officier H. aus Noln —den er mu 
Linem mocderischen Iustrumente in den Hals traf und gefährlidh 
erwundete. Der Ünglückdliche wurden augenblidlich in das 
Zpitat gebracht — der Verbrecher aber verschwand sofort spurlot 
aner der Masse von Zuschauern, wie sie sich gelegentlich einet 
Facel· Zuges regelmaͤßig · in den Straßen ein zufinden pflegen 
Jeber daf Molid der schündlichen That herrscht natütlich biß jeb