. Ocr erste? WalsWbezirk mit aner Bevdlkerung von Z33865 Seelen umfaßt demw, Stabtiheil Iaik, A wit Ausnghpje pir Vanznymen
Cmern 270 und 270d. i⸗ der Gefangenanstalb /und das Moligeigerichtsgefängnisses αα ve Gu
Wahlvorsteher: Der Stadtrath Wilhelm Eugen Schulz. α νNνν Vpte un mee ää
Zereeg —S — ndemann
en ugl Wahllolalr Das atholische Schulhaus. ”., ä — — J
2. der zweite Wahlbezirk mit einer Bevölkerung von 3160 Seelen umfaßt den Sladiheit Paen * 8 7 5
Wahlvorsteher: Der Bürgermeister Philipp Keller. 3391 puza z3 g
Slellvertretert: e Der Staltrathz Gottfrie Kullmann.
Bahllotal: Der Fruchthall saal.
3. Der denle Wahlbezirk, welcher mit Einschluß des Militärs eine Bevölkerung von 2508 Seelen nthält, X
den Staditheil Lit. O. sowüe die ämmtlichen wahlfähigen Pilitarpers J— —— b Adie bei⸗
den Hausnummern 279 und 270 , d. i. die Gefangenanstall und das Polizeigerichtsgefengn! —
.4 .Wohlvorsteher Der II. Adjunkt Johann Peru ch. ee
Scchderireler, Der Sladirgth Max von Hoffen fest..
ar Wahllokal Das protostautische Schulhaus.
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Die Stadtgemeinde St. Ju gbertwird gleichfalls in drei Wahlbegirle cheslitt . 2 no adtauoꝰ
324.. Der ersie Wahlbezirk mit einer Bevölkerung von 3003 Seelen umfaßt dit linke Hälfte ber Stadt.O ich die Stadiviertel J.n. II.
I Wahlvorsteher: Ter Stadtrath Carl Michgel Lau . . nst itꝛe ,
hi n Stellvertreter Der Stadtrath Johann Josehh Grewenig. onente —u“.nu uα .νανο
wVahllokal Der Stadthaussaac. X58
zweite Wahlbezirk mit einer Bevölkerung von 1941. Seelen umfaßt die Stadiviertel I. und V. ιν
Wahlporsteher: Der II. Adjunkt Philjipp Gottmannzz ιιιι ιι_
Sellde teent: Der Kaufmonn: Johann Unhelejun,e on nig nn
vahuvtal: Das neue Zehrelbans n Ve
diilte Wahlbezirt win aner Vedolterung von' 2885 Seelen umfaßt die
Ingberter Grube, Schuͤrer⸗ Ziegelhütte.Elsterstein und Sitzweiler⸗Hof.
Wahlvorsteher: Der Bürgermeister Wilhelm Chandon.
Sitellverireier - Der J. Adjunkt Johann Hofmann.
Wahllokal: Der Oberhauser'sche Saal. w
Im Nebrigem bildet jede politische Gemeinde für sich einen Wahlbezirfk. t — J ———
Am Sitze dez Bürgermeisteramts ist der Bürgermeister Wahhlvorsteher, und der Adjunde Siellvartreter.
An den Rebenorten ist der⸗ Adjunkt Wahlvorsteher, und das an Jahren älteste Mitglied des Gemeinderaihs
Stelkverireler. 4 5 iιιι ,
Als Wahllbkale an- den Gemeinden dienen“ überalldie Gemeiude⸗ resp. die Schulbäuser.
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4 27
J. z275 38 F
Wähler ist jehe An Fehörtger des bayerischen Staates, welcher dem Siaate erne —V s An er
zutrichtet, und 48. 23. Lebensjgher,zu,.r ückgelegt hat 7 α—, ae
Von der Beregtidung zum.Wählen sind ausgeichlossen: e *
. Personen, welche utter Vormundschaft oder Curatel sehen; X e r* 5 J F—
Personen, über deren“ Vermögen der« Concurs oder Foeilitzustand gerichtlich erbffnei worden ist, und zwar währende der
Dauer dieses Concurs⸗oder dallitverfahreus; —
Personeir, Wwelche eine Armenunterstütztuag aus öffentlichen oder Gemeindemitteln beziehen, oder im letzten, der Wabl vorher
zegangenen Jahre hezogen haben; J J
diesenigen Personen, welche wegen eines Verbrechens oder wegen Vergehens des Diebstahls, ber Unterschlagung des Betrugs
der Hehlerer oder der Falschung verurtheilt worden sind, oder in Folge rechtskräftiger Verurtheilung wegen eines anderen
Vergeherss die im Art 28Ziff. K und 5 des Strafgesetzbuches bezeichneten Fähigkeiten vder einzelne derselben derloren haben)
ae oferu sien in Diese Dechte uicht wieder eingesetzt worden iind.
Waͤhlbar zum Abgeordneten ist jeder Wahlberechtigte, der dem bayerifchen' Staate mindestens
dreüJahre ungebözrt— Verbuͤhte —bder durch Vegnadigung ertlassene Strafen wegen politischer Verbrechen schließen von der
Waohi nicht aus ι ννν ———— n
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uniNur Dieierigen jien di zaur THeinnashme an der Wab
aufgenommen,-in daen
Diese Waͤhlerlisten liegen beteits seit dem 10. Januar 1. J. überall in den Gemeinden bei der Ortsbehörde zu Jedermanns
winsicht in der Dauer von mindestens acht Tagen · zum· Zwede allenfallsiger · Reclamationen und Einsprachen auf, und werden die
Wahler im Zweifelsfalle · gut hunz bon· dem Rechte ! der Einsichtnahme und evenduelse der Reclamation rechtzeitig Gebrauch zu machen.
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n S Die Wahl isf eine Direete. Es hatalso,“ da im Wahlbegirk . Jawee ibrückehr,Pirmasens nut? ein Abgeordneter für
zas Vollpärlament gewithlt wird. am Wahltage des 10. Februar nächsthin jeder Waͤhlen gleich den in's Zollparlament zu sendenden
Ubgeordneten iselbst zIu wählen, sohin auf seinen Stimmzettel nur einen Namen, nämüch desjenigen Mannes, den erals Abge⸗
ordneten in das Zollparlament wünscht, zu setzen. “ 9 *75 7 3 . — — duii
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.Das Wahlrecht wird von dem Wahlerzewelcher hiebei seinen Namen anzugeben hat, uUn Perquoan durch verdedte, in eine
Bahlurns miederziile gende Stimenzettel hhe Unlerfchrift ausgeübt. Es muß also jeder Wähler welcher pon seinem Wahl⸗
echte Gehrauch machene will, perfönlich im Wahllolale erscheinen urn drann iqch durchen eb andenre aVPeron in
keiner Weise vettr — bafssen.! eι,— ν pαα
VDer Stimtnzettel ninß vorn weißem Phpirderesein, darf mit keinem äußeren Kennzeichen versehen sein, und muß Derart
zwfa muengekedet fein, daß der duf demselben verzeichnete Name nicht sichtbar ist. Auch hat der Wahlvorsteber strengt daraui
u tehen. daß nicht statt eines mehrere Stimm̃ gellel, von einem Wöhler ·abgegeben werden. ilha
. Stimmzettel welche nicht don weißem Vaͤpier sind, oder welche keinen oder kejnen lesbaren Namen enthalten. oder an yelchem
die Person des Gewählten nicht unzweifelhaft zu erlennen istz q 433 ——— α d 6
oder auf welchein mehr als ein⸗Rame ouee der Name Liner dücht waählbaren Person verzeichnet ist F 5 F
der welche einen Protest oder Vorbehciltentholten, sind'ungütting. 9
die Waähler werden deßhalbeganz,bespnders dar
z3u w ächd enden Abgerordunet en, Quf de meStimimze y un “
dacr Bor⸗ und Zunamen, Stand und We ⸗ααælben ganz aenau auceben.
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—hnen,
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—4. egebn 32138*
Die Stimmzetiel. welche. 6 Kercie erwähnt vo
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chreiben dind, müfsen außer⸗