seehlen suwerlich mundenden, Getränkes zugesandi. Einige Schlaue
wollen behaupten, das sei nur „mit Wurst nach der Spedjeite
geworfen,“ da die Generäle sich doch revanchiren müßten und ein
Faß feurigen Spaniers nicht ausbleiben könne.“
rF Fürth, im Oct. Einen eigenthümlichen Akt von Bosheit
hat ein Einwohner von Hammelbach ausgeübt, um an einem
langjährigen Feinde Revanche zu nehmen. Nächtlicher Weise schlug
er die Fenster zu dem im Erdgeschoß befindlichen Schlafgemach
seines Widersachers ein und richtete sein geladenes Gewehr minu—
jenlang auf das durch den Spektakel vom Schlummer erwachte
Ehepaar und drohte mit Erschießen. Nachdam er so das Paar
einige Zeit furchtbar geängftigt, schoß er sein Gewehr jedoch über
das Bett weg ab, so daß die eingeleitete Untersuchung, wie ver⸗
lautet, nicht auf Mordversuch, sondern nur auf Eigenthumsbe—
schädigung gerichtet sein joll. Eine Verlezung von Personen hat
nicht stattgefunden.
In Neustadt (hess. Odenwald) wurden am Versöhnungs⸗
tage auf 4 aus der Synagoge kommenden Judenfrauen Schüsse
abgefeuert; die eine derselbe wurde verwundet.
Bingen, 20. Oct. Eine schauderhafte Mordihat hält die
Bewohner unserer Stadt und Umgegend in schmerzlicher Aufregung.
Heute früh fand man den wegen seines leutseligen, graden und
diederen Characters allgemein beliebten ledigen Jakbob Diehl, 30
Jahre alt, Sohn der verwittweten Besitzerin des Gasthauses zur
„Stadt Kreuznach‘, an der Drususbrücke, unten am ersten
Pfeiler dieser Brücke diesseits der Nahe todt. Die ärztliche Unter⸗
juchung hat conftatirt, datßz derselbe gewaltsam ums Leben gebracht
worden ist. Bei dem Leichname fand man eine zweite, fremde
Mütze. Die Untersuchung ist im Gange. J
x Vor der Strafkammer in Frankfurt a. M. fanden
am 20. October die Verhandlungen gegen einen Schwindler statt,
welche auch in weiteren Kreisen Interesse bieten dürften: Ein
gewisser Borle, genannt Burgthal, aus Wien, 68 Jahre alt, ist
nach Ausweis der Acten im Zuchthaus ergraut. In seiner 14
jahrigen Militärdienstzeit wurde er nicht weniger als 56 Mal
wegen Diebstahl, Betrug und Desertion bestraft. Nachdem er
eine mehrjährige Festungsstrafe, wobei er in Eisen geschmiedet war,
derbüßt hatte, ergriff er den Wanderstab und machle nun mit den
derschiedensten dentschen und außerdeutschen Gefängnissen, zuletzt
wegen Schriftfälschung mit dem Darmstädtischen Zuchthaus Marien⸗
schloß, Bekanutschaft. Am 10. Mai l. J. aus demselben ent
lassen, wandte er sich sofort nach Frankfurt und logirte sich unter
der Vorspiegelung, er sei ein Eisenbahndirector aus Philadelphia,
im „Landsberg“ ein, lebte daselbst nach Ausweis der Rechnung,
wie er sagte, zur Hebung seiner gesunkenen Kräfte, sehr fein, so
daß sich seine Schuld auf 300 fl. beläuft. Zugleich setzte er sich
mit der Direction der Main-Weserbahn in Verbindung, producirte
hier falsche Accreditive und gab sich für den General Intendanten
der Pacific-⸗Eisenbahn aus, Die Direction stellte hierauf dem
Herrn Burgthal, der nebenbei bemerkt, kein Wort Englisch ver⸗
tteht, eine Freilarte aus zur Benutzung sämmtlicher Züge der
Bahn von hier nach Cassel und zurück 1.Classe; außerdem wurden
aoch Freikarten für dieselbe Wagenclasse für die badischen und
einige französische Bahnen, sowie auch ein von ihm gefertigter
Empfehlungsdrief bei ihm gefunden. In demselben wird er bei
einem Bergwerksbesitzer eingeführt und dieser ersucht, dem hochge⸗
ichätzten General-Intendanten die Geschäftseinrichtung und die
Maschinen, für die er sich sehr interessire, zu zeigen. Burgthal
entfernte sich heimlich aus dem „Landsberg“ und suchte nun im
Hotel Petersburg“ und „Hotel Jansen“ einen ühnlichen Pump
anzulegen, was ihm jedoch sehlschlug und endlich zu seiner Ver⸗
zaflung führte. In Änbetracht der Gemeingefährlichteit des Sub⸗
ectes, auf dessen Besserung nicht mehr zu rechnen sei, und geleitet
don der Erwägung, daß man einen derartigeu Menschen so lange
als möglich unschädlich machen müsse, erkannte der Gerichtshof
auf 6 Monate Gefängniß, 100 Thaler Geldbuße, eventuell weitere
35 Tage Gefängniß, Verlust der Ehrenrechte auf 5 Jahre und
Landesderweisung.
t Berent GWestpreußen), 16. Oct. Gexenprozeß.)
Vor einigen Tagen kam vor der hiesigen Kreiegerichts-⸗Depuiation
ein Hexenprozeß, welcher in dem Vorfe Jaschhüfe spielte, in öffent⸗
licher Sizung zur Verhandlung. Der Sachverhali ist kurz fol⸗
gender: Ein Bauer in Jaschhütte bricht bei einer Holzanfuhr
zin Bein und glaubt in seinem leidenden Zustande sich von einer
Frau im Dorfe beherxt, die ihm ihren 25. Teufel, Ramens Peter,
auf den Hals geschickt hätte. Die Hexe wird veranlaßt, in die
Wohnung des Besessenen zu gehen, und von den dort Anwesenden
aufgefordert, dem Behexten von ihrem Blute zu trinken zu geben,
weil dann nur der Teufel Peter den Besessenen verlassen würde.
Auf Zureden erbietet sich die herbeigeeilte Frau, in der Art den
Unglücklichen zu retien, daß sie fich mit einer Nadel die Haut eines
jrer Arme aunfritzen will, um Blut zu erhalten. Allein da dieses
doch kein nalürliches nach Ansicht der Anwesenden wäre, wird sie
von zweien der Anwesenden gezwungen, durch Faustschläge sich das
retiende Blut aus der Nase entlocken zu iassen. Der Versuch
chlägt jedoch fehl. Es wird an ein anderes Mitiel gedacht. Der
eine der Thäter begibt sich auf den Hofraum, besudelt seine Hände
nit Koth, während er gleichzeitig drei Kreuze in dieselben damit
nacht. Neue Faustschläge an die Nase mit den gesegneten Händen
hatten den erwünschten Erfolg. Nun wunde die Hexe gezwungen,
sich über das Bett des Besessenen zu legen und das Blut in dessen
aufgesperrten Mund fließen zu lassen. Der Teufel schien denn
auch zu weichen, denn der Besessene konnte bald darauf die Worte
üußern: „Nu wart mi beeter.“. Vas noch fließende Blut wurde
dann für etwaige Rückfälle in einer Tasse aufgefangen. Die so
nemißhandelte, zwar schlichte, aber dem Anscheine nach recht ver—
cündige und gutmüthige Frau wandte sich an einen hiesigen Arzt
und beantragte darauf Untersuchung. Die öͤffentliche Verhandlung
sand, wie gesagt, vor einigen Tagen hier statt. Im Allgemeinen
konnte man aus den Vernehmungen der beiden der Mißhandlung
Angeklagten nur auf den krassesten Aberglauben schließen, der sich
die größte Rohheit als Mittel zum Zwedk wählt. Daß dergleichen
Fälle von abergläubischen Handlungen, wenn auch in anderer Form,
in unserer Kassubei sehr oft vorkommen, davon wird sich Jeder
überzeugen können, der unser volk thümliches Leben kennt. Auf
den Antrag der Staatsanwaltshaft wurden die beiden Exorzisten
zu drei Monaten Gefängniß verurtheilt, der „Besessene“ jedoch
freigesprochen.
F. Die Berliner Montagszeitung bringt folgende Miltheilung:
„Der in Schönheit und Geisi prangenden Nichte des österrei⸗
hischen Reichskanzlers v. Beust;, Tochter des gegenwaͤrtigen
Chefs des österreichischen Bergwesens, welche bisher von einem
fanatischen Hasse gegen Preußen beseelt war, ist das glückliche
Malheur passirt, sich auf einer Reise in einen preußischen Officier
Leidenschaftlich zu verlieben und sich mit ihm, nachdem sowohl
Vater wie Oheim nach vielem Zaudern endlich ihre Zustimmung
Jegeben, zu verloben. Erwähnter Officier ist noch dazu bürger⸗
licher Herkunft! Viele vornehme Cavaliere Sachsens und Oester
reichs bewarben sich um die Hand dieser interessanten Dame ver⸗
geblich.“
Kinen zeitgemäßen Rechtsgrundsatz hat jüngst das Ober⸗
ribunal in Berlin, der höchste preußische Gerichtshof, ausgesprochen.
Er lautet: „Weder das gemeine deutsche, noch das sächsische Necht
ennt in der Sphäre der Personen niederen Adels Mißheirathen
»der den Begriff don ungleichen Chen an.“ Nach diesem schynen
Brundsatz kann also ein armer Junker ein bürgerliches Maͤdchen,
und wenn es noch so schoͤn und reich ist, heirathen, ohne sich uͤber
eine Mißheirath Gewissensbisse machen zu müssen und umgekehrt
cin adeliges Fräulein einen bürgerlichen Krösus nehmen, ebenfalls
ohne Gewissensbisse. Und zwar um so mehr, da die schonflen
Grundsätze nicht viel werth sind, wenn man sie nicht ausjahrt.
T.In der neuesten Modenzeitung find die jungen Damen
inter die Studenten gegangen; denn sie tragen auf dem aller⸗
dordersten Theile des schönen Kopfes balancirende Cerevismutzchen.
Abgesehen davon, daß man ihnen nicht in die Augen sehen kann,
hat diese Mode den Vortheil, daß Bruder Studio und Fräulein
Schwester nur eine Mütze brauchen.
F, Der Vorstand des deutschen Nechtsschußvereins in London
rläßt folgende Warnung für die deutsche Handelswelt: Es
ind dem deutschen Rechtsschutzverein in London seit feinem Be⸗
tehen so zahlreiche Fälle aus Deutschland zugegangen, in welchen
deutsche Geschaͤftsleute auf schamlose Weise betrogen worden sind,
aß er denselben einen Dienst zu erweisen glaubt, wenn er eine
ffentliche hierauf bezügliche Warnung ergehen läßt. Anzeigen
'n deutschen Blättern, welche von London aus Darlehen und
Beldvorschüsse auf Waaren anbieten; Briefe aus England, welche
die Aukunft von Paketen u. s. w. und die Bereitpillig'eit zuͤr
lebermittelung derselben gegen Zusendung der darauf haftenden
Kosten mittheilen, und Anerbieten zur Einleitung von Geschäften,
velche Seitens deutscher Kaufleute und Fabrikanten eine Eredit⸗
gewährung bedingen, sollten jederzeit unberücksichtigt gelassen werden,
his durch genaue Auskunftseinholung bei Freunden oder bei dent
Mechtsschuzverein Gewißheit über die Respektabilität der Betref—
enden erlangt worden ist. In Fällen absichtlichen Betruges er⸗
veisen sich hier nachträgliche Reklamationen, oder auch gerichtliche
—A—
Borstand des deutschen Rechisschutzvereins.“
In Neapel starb am 8. d. der in den Annalen des
Ballets besibekannte 78jährige Salvatore Taglionie.
Auf dem Ontario⸗See ist am 5. Oct. der Dampfer „Per-
eberance“ verbrannt; vierzehn Personen, einschließlich den
kapitän, damen theils in den Flammen, theils in den Flu—
hen um.