Full text: St. Ingberter Anzeiger

IBekauntmachung.. 
Geereserganzung aus der Altersllasse 1846) bexh.. 
* — Soöhne der Altersklasse 1846, deren Aushebung im 
Manate Marz laufeunden. Jahres stattfindet, erhalten nachstehend Kenntniß von den⸗ Ar⸗ 
ikeln Z, 11 und 42 des neuen Wehrverfassungsgesetzes vom 830. vorigen Monats (Kreis— 
amtsblatt Ny. 9) mit der Aufforderung, ihre allenfallfige Gesuche um Aussetzung 
es ie uf iGrund des Artikels ß8 oder um gänzliche Be— 
freiung e epsit auf Grurd des Artilels 115 oder um zeit 
weise Befreiung von der Wehrpflicht auf Grund des Aritikels. 1ID. des 
neuen Gesezes obue allen Verzug bei den Bürgermeisterämlern entweder schriftlich 
einzureichen oder zu Protokoll zu erkllaären. . 
Dis Bilrgermeisterämter sind bereits beauftragt, diese Gesuche, gehoöͤrig instruirt, bis 
angstens zum Samstage, den 22. Ifd. Mts., anher in Vorlggen zu bringen. Epäter 
einlaufende Gesuche werden nicht berücksichtigt ..— 
Zurückstellungen an das Ende der Reserve, wie solche seither guf Grund der 88. 47., 
18 und 49 des akten Heer⸗Ergängsgesetes vom 18. August, 1828. vorgekömmen sind 
odann Empfehlungen zu Urlaub und Aufnahme in die Klasse der unmontirt Assentirten, 
sinden von nun an nicht mehr statt, sonder es sind für den späteren Dienstesantritt, die 
zünzliche oder zeitweise Befreiung von der Wehrpflicht lediglich die unten abgedruckten 
z Artikel des neuen Wehrverfassungsgesetzes maßgebend und kommen diese Artikel gemäß 
Urtikel 93 Absatz 2 dieses Gesetzes schon bei den Conscribirten der Altersklasse 1846 
jur Anwendung. 34 —W—— 3 2 
Golgt nun Abdrud der Art. 8, 11 und 12 des neuen Wehrgesetzesrz 
he: x 4gl. Bezirsamt 
als Conscriptionsbehoͤrde: 
— — Damm, 
»*Seit dem B. Zebruar i 
— meine Wirthschaft eröoffnet 
und lade ich meine Freunde und Goͤn— 
ner zu recht zahlreichem Besuche freundlichst 
ein, prompte und reelle Bedienung zu⸗ 
sichtrnd. *— 
Franz Huber, 
1 Kappenmacher.“ 
LVon heute an frischee· 
Futtermalz 
bei Rud. Munzinger. 
ö — V— J 
Civilstand der Stadt 
St. Inghert. 
Im Jahr 18873.. 7 
Wurden geboren7344 3 
Bestorben sin 272. 
Berehelicht haben sich 122. 7 
Civisstand vom Monat Januat 1868. g 
Geboren wurden: J 
i. Jan. Slijabetha T. v. Louise Apfel. teßy. 
Maria T. v. Margretha Kneib, 
Johann S. v. Peler Wagner. 
dJertha T. v. Peter Bender. 
Anna, T. v. Jacob Schmiti. 
Maria, T. p. Christian Grund. 
Elifabetha, T. v. Karl Harth. 
Jakob, S. v. Joh, Adam Spohn. 
Carl Ferd. S. d. Karl Umbehtr. 
Wilhelm Aug., S. v. Karl Fieischbein. 
Johann, S. v. Jacob Breßmann. 
Heinrich, S. v. Christian Foos. 
CTarl, S. v. Friedrich Birkelbach. 
Johann, S. v. Heinrich Müller. 
Anton S. v. Philipp Mathie. 
Jacob, S. v. Michael Oche, 
Fanny, T. v. Samuel Kahn. — 
Maria, T. v. Peter Stolz. 
Tharlotte T. v. Jakob Maurer 
Gestorben sind— 
Barbara 1.J. 6 M. alt, T. v. Peter 
Jung. J 
Fatharina 83 J. 10 Monat ali, T. vl 
GBeorg Heinz. —* 
Farl. 1, J. 6 M. alt, S. v. Peter 
Rodenbusch. 
Barbara 8 3. 11 M. alt, T. von 
Franz Antoni. 
Emilie 8 M. alt, T. v. Iskob Spohn. 
Peter Schneider 40 J. ali. Bergmann. 
Marxia 2 J. 10 M. alt, T. p.“ Peter 
Steffen. 
ẽmilie 5 J. 8 M. alt, T. v. Gustav Zix. 
Carl 2 M. 8 T. alt, S. v. Friedrich 
Baumüller. J 
Theresia 6 J. 1 M. alt, T. v. Johann 
Spaniol. J 
Maria 7. J. alt, T. v. Nik. Braunberger. 
Jacob Kichler, 39 J. alt. Maurer. 
Wilhelm Betz, 31 J. alt, Schmelzarbeiter. 
dudwig Gries 45 J. alt, Bergmann 
Maria2 J. 1 M. alt, T. v. Jakob 
Zimmer. 
Rudolph Kreitz, a41 J. alt Knecht. 
Thatharina 49. 4 M. alt. T. v. Georg 
Grewenig. 
Verehelicht haben sich: 
16. Jan. Valentin Becker und Magdalena Weber. 
23., Philipp Derschang und Elisabetha Gehring 
30., Peter Jung und Maria Weber. 
30.. Gustav Peters und Maria Henz. 
St. Ingbert den 6. Februar 1868. 
Der Civilstandsbeamte: 
EChandon. 
— Mainz, 7. Febr. 
(Fruchtpreise.) Weißmehl das Mal— 
Der Unterzeichnete hat Eichen, Kie⸗ ter à 140 Pfund — fl. r. Rog⸗ 
sern und Birkenes Klafterholz genmehl ditto — fl. —kr. — Weizen —* 
sowie auch schönes Kiefernes Bau— Pfo.) 16 fl. 45 fl. — 17 fl. 15 kh. — 
holz in jeder beliebigen Länge und Dice, gorn (180 Pfd.) 14 fl. 30.— 14 fl. 40 
u verlaufen. — ir. Gerste (160 Pfd.) 11 fl. 48 tr. 11 
V. Höb, fi vo ir dafer A20 Pfro) vf. 48 in 
Breitermühle bei Würzbach. bis 3 fl. 50 kr. 
Schäfer. 
Art. 8. Wer in der Ausbildunglzu einer wissenschaftlichen oder —*— Thatig⸗ 
leit, dder zu einem höheren technischen Gewerbe begriffen ist und durch seine sofortige 
Finreihung einen erheblichen Nachtheil erleiden würde, darf im Frieden die Aussetzung 
seiner Einreihung bis zu demjenigen Kalenderjahre verlangen, in welchem er das 24., falls er 
Tandidat der Medicin oder Thierheilkunde ist, bis zu demjenigen, in welchem er das 
25. Lebensjahr vollendet. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, es würde aber un⸗ 
derschuldeter Umstände wegen bei sofortiger Einreihung ein ungewöhnlicher Nachtheil ent 
tzehen, so kann die Aussetzung auf ein Jahr gestattet werden. 
Bei eintretender Mobilisirung werden diezenigen Wehrpflichtigen, deren Einreihung auf 
iänger als 1 Jahr verschoben wurde, ohne Loofung in die actide Armee eingereiht. J 
Act. 11. Von der Wehrpflicht sind befreit: J. Die Standesherren und ihre Fami- 291 
lien (611 der Beilage 1V zur Verfassungsurkunde.) 2. Der geistliche Stand Titel (X180.5 
z 1 der Verfassungsurkunde) und zwar bei den Katholiken diejenigen, welche eine der hö⸗ 
heren Weihen erhalten oder in inländischen Klöstern lebenslängliche Gelübde abgelegt 9— 
bei den Protestanten jene, welche förmlich ordinirt sind, dann vorschriftsmäßig angestellte 
Rabbiner. 3. Der einzig übrig gebliebene Sohn solcher Eltern, welche einen Sohn — 2* 
des von ihm in der bewaffneten Macht Bayerns geleisteien Diensies oder in XV 
verloren haben. 4. Jeder Sohn von Eltern, welche auf die beinerkte Weise zwei Söhne 
derloren haben. 
Artitel 12. Zeitweise sind von der Wehrpflicht befreit: 1. Katholische und pro⸗ 8. 
sestantische Studirende der Theologie, welche sich durch ein Zeugniß der Unibersität, des 11. 
dyceums, des Ordenslectorats oder des Vorstandes einer Mijsionsanstalt, sowie mit dem ua. 
Bymnasialabsolutorium versehene Rabbinats-Candidaten, welche sich durch Zeugniß eines im 
Koͤnigreiche angestellten Rabbiners und der betr. Cultusgemeinde als solche ausweisen. 
2. Schullehrer, Schulgehilfen und die Candidaten des Schulamtes, welche in einer staat 
lichen oder dieser gleichstehenden Vorbereitungsanstalt sich befinden. 83. Der Sohn einer 
Familie, welcher dieselbe durch seine Arbeit ernährt, so daß fie außerdem der Armenpflege 
zur Last fallen würde. 4. Der jüngere von zwei Söhnen bis zu dem Kalenderjahre, in 
welchem die Dieunstpflicht des nach Art. 7 eingereihten Bruders in der activen Armee mit 
Ausnahme der Ersatzmannschaft endigt. Unverehlichte Geschwister, welche nach dem Tode 
»eider Eltern deren Haushalt gemeinsam fortführen, sind als eine Familie zu betrachten. 
Treten die bezeichneten Personen aus den angegebenen Verhältnissen oder ritt eine 
Mobilisirung ein, so werden sie, wenn sie das 31. Vebensjahr noch nichtvollendet haben, 
anter den sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen wehrpflichtig, und find bei der nächsten 
herresergänzung, soferne sie am 1. Januar des betreffenden Jahres in den Fällen der 
Ziffer 1 und 2 das 25., in den Fällen der Ziffer 3 und 4 das 24. Lebensjahr noch 
rnicht vollendet haben, in die active Armee einzureihen. 
Holzversteigerung. 
zu Ormesheim. 
Mittwoch den 19. Februar, Vormittags 
211 Uhr im Schulhaus zu Ormesheim 
verden nachstehende Holzsortimente aus 
»em Gemeindewald Ormesheim, Schlag 
Saueracker, versteigert: 
6 aspen Baustämm zu Sparrene, 
2150 kieferne Bohnenstangen, 
22984 Klafter aspen Prügelholz, 
3524, „Krappenvprügelholz. 
Erfweiler den 8. Februar 1868. 
Das Bürgermeistexamt: 
Braunberger. 
αO 
Redaktion, Druck und Verlag von F. X. Demetßz in St. Ingoert.