Reformen der Disciplingrgesetze der geistlichen Orden; 3) endlich
das Verhöltniß der Kirche zum Stagte, unter Verückfichtigung der
verschiedenen; Regterungsformen der Neuzeit.
—B
Madrid 409. März. Der „Impartial“ kündigt an, daß
die Regierung an General Dulce, General⸗Capitän von Cuba.
den Besehl telegraphirt hat, er solle die Ausführung aller geger
die Insurgenten verhängten Todesurtheile suspendiren.
New-PYork, 9. Mäsz. Aus Cuba wird gemeldet, daß
die Regierungstruppen 4000 Insurgenten bei Puerto Principe
geschlagen hätten.
Amerika.
ESchwurgerichts⸗Sitzung .·
J. Quartal 1869.
Zweibrücken,9. März. Anklagesache gegen Wilhelmine
dupp, 31 Jahre alt, Dienstmagd von Minelberbach, wegen Dieb⸗
stahlsverbrechens. Die Angekiagte war von Weihnachten 1866
his 1. April 1868 in Dienft bei Kaufmann Simon Stern dahier
wührend welcher Zeit sie mit einem gewissen Johann Eckstein von
Weißdorf ein Verhältniß hatte. Anfangs Maͤrz 1868 hatte der⸗
jelbe seinen Militärabschied erhalten und wollten sich Beide nach
dem Dienstaustritt der Lupp ehelichen. Wahrscheintich in Rück
ficht auf den in Aussicht gestellten Ankauf der Aussteuer hatte
Fhefrau Stern die Angeklagte, welche derselben vorgeschwindel⸗
hatte, fie besitze einen Aterlichen Erbtheil von 500- 600 fl.
aͤngeladen, sie hier öfter zu besuchen und bei ihr das Essen zu neh⸗
mich, von welcher Einladung die Angeklagte den ausgiebigsten
Gebrauch machte. Im Laufe des vorigen Jahres fand der Sohn
David Karl Stern, der die Bücher führte und die periodischen
Revisionen der Hauptkasse vornahm, daß aus derfelben, die in
iner Schublade links des im sog. guten oder großen Zimmer
im zweiten Stock des Siern'schen Wohnhauses dahier slehenden
Seccetars sich befindet, Geld entlonmmen hein mußle, und zwar
—X 75. Juni in 480 fl. 45 tr. am 27.
Sctober dagegen im Ganzen in 1434 fl. 38 kr. Woͤhrenddem
nahmen auch Eheleute Stern wahr, daß ihnen Geldeentwendet
wurde. So war im August ein 25.Thalerschein, bald daranf die
Hälfte eines ZThalerscheines nud einige Wochen später auch die
andere Häfte aus dem Secretär verschwunden. Am 17. October
-Tag des hiesigen Schützenballes — kamen aus der Ladentasse
im Secretär ein Württemberger 10-Guldenschein, ein Zwanzig⸗
frankenstück und ein ziemlich bedeutender Betrag an Silbergeld
weg, was zum Entschlusse führte, des Diebs um jeden Preis hab⸗
haft zu werden. Der Schlüssel des stets verschlossenen See retärs
liegt unter einem Tüchelchen versteckt in der obern Schublade einer
m Schlafzimmer befindlichen Kommode, deren Schlüssel Frau
Stern Heständig bei sich trägt. Die Thüren zum Schlafzimmer
und guten Zimmer sind gewoͤhnlich verschlossen und die Schlüssel
dazu in dem im untern Siocle hinter dem Laden liegenden Wohn—
simmer im Schlüsselkörbchen oder an einem Nagel aufbewahrt
Das Geld wurde nun genau gezaͤhlt, aufgeschrieben und zum
Theil gezeichnet. Am 7. November, Morgens 10 Uhr, erschien
die Anceklagte wieder bei Stern, blieb den ganzen Morgen da
und aß bei der Magd in der Küche. Kaum war das Mittagessen
herüber, als Stern die Nachricht erhielt, ste sei in den zweiten
Stock hinauf, worauf er sogleich die Stiefel anszog und rasch
nachschlich. Als er die Thüre zum Schlafzimmer öffnete, steckte
auch die Lupp den Kopf heraus, erschrack sehr und sagte, sie habe
die Vorhänge betrachtet, da fie sich solche anschaffen wolle. Da
Stern sich scheinbar mit dieser Auskunft zufrieden gab und wieder
hinunterging, ließ sich die Angeklagte, die schon um 1 Uhr
10 fortwollte, bereden, bis zum Abend zu bleiben. Um etwa
Z Uhr glaubte fie, unbemerkt wieder hinauf zu gelangen. Als
sie nach einiger Zeit wieder herunterkam, ließen Eheleute Stern
die sich sofort überzeugten, daß Geld aus dem Secretär entkommen
sei. den k Polizeicommissär herbeirufen, der, als die Angeklagte
auf Zureden leuguete, bei der körperlichen Visitation ein deren
Taschen ein Poriemannaie mit 5 fl. 114 kr., in der innern
Rockiasche, den Strümpfen und den mit Gummischuhen überzogenen
Zeugstiefelchen verstedt drei Lotterieloose für Nestauration der
Katharinenkirche in Heinsberg, 17 fl. 49 kr. in Geld und in den
Struͤmpfen einen kleinen Schlüffel fand, mit dem die —XXX
Kommodschublade gebffnet werden konnte. Diesen Diebstahl ge
stand die Angeklagte ein, leugnele aber die früheren Diebstähle
Die Unlersuchung hat jedoch ergeben, daß außer den verschiedenen
Reisen diese mit Eckstein im Ganzen zwischen 600 —709 fl. ver
qusgabte, dagegen keine andere Einnahmsquellen hatte, als den
Cessionspreis ihres Erbthells mit 55 fl. Dieselbe fuchte auch
meast von einem der Söhne Stern, daun von dem Beter Stero
inn Gaten u Rochen dis Hoten diese fie dumh Geld unlet
hützt. An dem Tag, wo der Schutzenball hier⸗ statthatte und
oben ecvoahun wenfalls Geld bei Stern weggekomnmen war,
befand sich die Angeklagte bei denselben auf Besuch.
Der Vertheidiger der Angeklagten, Herr Rechtscandidaf
dang, führle aus, daß eigentlich gegen dieselbe nur der letzte
Diebstahl, bei dem sie in die Falle gegangen war, erwiefen sei, bei
früheren aber beständen aber nur Vermuthungen und seidhe
Groͤße des entnommenen Geldbetrags nicht festgellt. Bezüglich
des ersten Manko's im Juni habe der junge Stern sich mit allen⸗
fallsigem Irrthum, Koursdifferenz und dergl. beruhigt, eben⸗
—E im Oktober ganz oder theilweise
auf Irrthum in der Buchführung, Richteintranung von Aus⸗
gaben beruhen. Die Angebllagte habe, wenn auch fittlich nicht
jut beleumundet, doch immer für ehrlich gegolten. Da sie beab—
ichtigte, fich zu verehelichen, seien die Anschaffungen bon etwas
Mobiliar, Kuͤchengeschirr und einem seidenen Hochzeitaͤkleide nich
auffallend Sie habe sich etwas erspart, etwas dazu geerbt und
Fchstein, der während seiner Diensizeit marketendert hatte, fich
ruch etwas zurüchgelegt, und endlich will die Angellagte Geld be
Herren sich verdient haben. Da nun die gestohlene Summe nich!
zachgewiesen sei und ebensowenig, daß die Angeklagte sich imme
des Schlüssels zum Secretär vorher heimlich bemächtigt habe, da
derselbe ja auch manchmal gesteckt haben kann, so könne eben in
bon einem Diebstahlsvergehen, nicht aber von criminellem Dieb⸗
stahl die Rede sen.
Die Geschworenen erkannten die Angellagte des Geldstieb⸗
ftahls, jedoch nur im Betrag von über 100 Gulden mittels
rechtswidrigen Gebrauchs eines Schlüssels schuldig, worauf dieselbe
zur Zuchthausstrafe von 6 Jahren verurtheilt wurde.
Aus Speyer, 11. März, wird dem Pfälz. Kur. ge
schrieben: Die mit großer Spannung erwartete Serichtsverhand⸗
iung „Paulus contra Speyerer Vorschuß⸗Verein“ faud gesterr
in Anwesenheit vieler Zuhörer vor dem Bezirksgerichte Frankeuthel
ihren vorläufigen Abschluß. Hr. Einnehmer Paulus wurde mi
ner Klage abgewiesen und iu die Kosten verurtheilt. Her
Haulus wird sich jedoch bei viesem Urtheilsspruch nicht beruhigen,
ondern er wird sein Recht weiter suchen. Beiden Anmwälten, den
HDH. Horn für Paulus und David für den Vorschuß-Verein, se
sur Ehre gesagt, daß sie mit größter Umsicht und Gewandthei
hre Partieen zu vertreten suchlen. Ersterer fand sich sogar ge
nöthigt, letzteren zu unterbrechen, als dieser so weit ging, Charac
terzüge des Hrn. Paulus aus Meisenheim zu citiren.
7Hersdelberg, 10. März. Heute früh starb hier with
kurzer Krankheit im Alter von 79 Jahren Geheimerath Dr. Karn
Theodor Welcker, längjähriges Mitglied der badischen zweiter
nimner und 1848 Reichetagsabgeordneter und Reichsministe.
jeither hier privatisirend.
Gayerischer Briefma rder.) Sänmmtliche an
Freitag in München zur Post gegebenen, nach Frankfurt a. M
hestimmten Pakete mit Geld und Werthpapieren, bedeutende Sum
nen enthaltend, sind abhanden gekommen. Seitdem ist ein Pos
packer flüchtig.
p' Neunkirchen, b. März. Leider hat sich den be
Wellesweiler schon mehrfach vorgekommenen Ungiücksfällen gefiern
ein neuer beigesellt. Der Wirth Hoppstädier von Wellesweiler,
ein Mann in den besten Jahren und Vater von fünf Kindern—
wurde, als er Abends von Bexbach nach Hause wollte und dap
seinen Weg auf dem Schienenstrange nahm, von einem daher
hrausenden Zuge, den der Unglückliche des heftigen Schneegestöbei
wegen jedenfalls nicht gesehen, erfaßt und sofort in Stüulke zer
rissen. Der Tod erfolgte angenblicklich und fand man die Leich
erst am andern Morgen. Es ist dieser traurige Fall ein neud
Mahnruf zur Vorsicht. S. u. Bl.⸗Zig.)
pCoblenz, 8. Möärz. Ueber die in New-NYorl erfolgt
terhaftung des Postbeamten Unbehend aus Umbach schreibt di
New⸗ Yorker Handels⸗ Zeitung: Dem New⸗ Yorker norddeutschen G
eral-Tonfulat war am 8. Febr. per Kabel die Mittheilung ju
gegangen, daß ein preußischer Postbeamter Namens Unbehen.
Hste Januar im Umbach bei Wiesbaden einen Geldbruf w
6500 Ddollars unterschlagen habe und via Antwerpen nach Vver
pool geflüchtet sei, wo er unter dem Namen Günther Posse
Juf dem Dampfer Australia“ nach Partland, Me., nahm. Eint
der Anwälte des General-Consulats von der Firma Kapp, Goeh
nd Burke begab sich sofort nach Portland, wo Unbehend b
Antunft des dampfers mit Hülfe der dortigen Polizei verhaft
Ind nach New⸗-NYork gebracht wurde. Am 11. Februar Morgen
VBermischtes.