Boer mischtes. und grausamen- Ehescheidung: „Indianer Jim zu Humboldt ir
ꝓ Die Bevölkerung des Staates New-NYork ist ihrer Abstame Nevada war längere Zeit krank und hielt seine Frau für die
mung nach so zusammengesetzt und die Vermischungt der verschi⸗⸗c Ursache seiner Krankheit.“ Deshalb die Auflösung; seiner Ehe
denen Nationalitäten ist. eine so gründliche, daß es ganz unmöglich wünschend, wandte er sich an den Friedensrichter Jack, der eben—
ist, eine bestimmte Scheidelinie zwischen Amerikaner und Nicht- falls ein Indianer ist. Dieser hatte nichts Eiligeres zu thun,
Amerikaner zu ziehen. Dennoch“steht Eines fest— Die von den als eine recht gründliche Scheidung vorzunehmen; er führte die
ersten Ansiedler abstammende Bevölkerung, ist statt im Zunehmen, Frau eine Strecke weit in die Prairie hinaus, schoß sie todt und
jm Abnehmen begriffen. Frauen von fremder Abstimmung erfreuen begrub die Leiche. Die Indianer erklärten dies für einen alten,
sich eines weit reicheren Kindersegens als Vollblut-Amerikanerin⸗ seit undenklichen Zeiten bei ihnen bestehenden Gebrauch der Schei—
nen. Als Beispiel und Beweis diene folgende Thatsache: In dung und sind nicht geneigt, die Einmischung der Weißen in
Stadt und County New-HYork gibt es 3815 Frauen, welche zehn dieser Beziehung zu dulden.
und mehr Kinder haben; von diesen sind 965 Amerikaner innen
und 2850 Ausländerinnen.
... New⸗Yorker Blättermelden von Ueberschwemmungen in
verschiedenen Theilen des Landes. Der Hudsonfluß war hoͤher
gestiegen, als je während der letzten 12 Jahre. Die niedrigge⸗
legenen Theile von Troh und Albany waren sämmilich unter
Wasser gesetzt; verschiedene Gebäude wurden weggeschwemmt und
der Eisenbabnverkehr an diesen Punkten suspendirt. In einem
Lagerhause von Troy erhitzte das steigende Wasser den Kallk
zwischen den Steinen des Hauses; das Gebäude gerieth in Brand
und wurde zerstört. Der einzige Unglücksfall, bei dem Menschen⸗
leben zu beklagen sind, wird aus Granby gemeldet, wo eine
Brücke fortgeschwe mut und elf auf derselben stehende Personen
in's Wasser geschleudert wurden; sie ertranken sämmtlich. J
F Amierikanische Zeitungen berichten von einer sehr summarischen
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St. Ingbert den 20. Mai 1866..
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2. Stock des Hauses von Frau Wittwe
Riedinger in der Pfarrgasse wohnt,
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Gärtner.
Von heute an wohne ich ber
Wittwe Daubhäuser in
der Pfarrgasse. —W
E. Paul, Nleidermacher.
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der Stadt Zweibrücken v. 20. Man
Weizen 5 fl. 42 kr., Korn 4 fl. 29 kr.
Berste Zreihige, — fl. — kr., Gerste bier⸗
reihige, — fi. — kr. Spelz 4 fl. — kr
Spelzkern — fil. — kr. Dinkel — fl.
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4fl. 20 kr. Erbsen — fi. — kr. Wigcen
— fll. — kr. Kartoffeln 48 kr. Heu 2fl.
4 kr. Stroh 1 fl. 50 kr. per Zentner.
Weißbrod 194 Kilogr. 16 kr. Kornbrod
3 Kilogr. 21 kr. ditto 2 Kilogr. 14 ir.
ditto 1 Kilogr. 7 kr. Gemischtbrod 3 Kil.
27 kr. 1 Paar Weck 9 Loth 2 kr. Rind⸗
dleisch 1. Qual. 18 kr. 2. Qual. 14 ir
dalbfleisch 12 kr. Hammelfleisch 16r.
z„chweinefleisch 16 kr. per Pfund. Wein
24 fr. Bier 7 kr. per Liter, Butter 34 hr.
)er Pfund.
Polizeiliche
Bekanntmachung.
Unterm 14. Mai abhin hat sich ein
renider, herrenloser Hund in St. Ingbert
herumgetrieben, mehrere Hunde daselbst ge⸗
vissen und nach der Angabe verschiedener
Personen, welche ihn sahen, die Erschein—
ungen der Hundswuth an sich getragen.
Als man dieses Hundes habhaft zu werden
juchte, nahm derselbe die Richtung gegen
hassel und von da nmach Niederwürzbach
aund konnte bis heute nicht aufgefunden
werden.
Durch das Bezirksamt Zweibrücken als
Districtspolizeibehörde wurde deßhalb gesetz⸗
licher Vorschrift gemäß für die Gemeinde
St. Ingbert, Hassel und Niederwürz⸗
hach eine Huudesperre anf die Dauer
sechs Wochen angeordnet.
Die Hundesperre hat von Mittwoch den
a. Mai bis incl. Mittwoch den 30. Inni
. IJe zu dauern und sind in dieser Zeit
— —
alle Hunde sicher zu verwahren oder an
»iner Leine zu führen, oder, wenn sie frei—
aufen, mit einem aus Metalldraht oder
Spangen bestehenden, das Beißen verhin⸗
dernden Maulkorbe zu versehen.
Zuwiderhandlungen unterligen einer
Geldstrafe bis zu fi. 100, oder
eine Arresistrafe bis zu Z0 Tagen
(Art. 142 Abs. 8 des Polizeistrafgesetz⸗
buches). —437
St. Ingbert den 19. Mai 1869.
Der k. Polizeicomissic:
wead8Bruch.
Die nach Vorschrift des Königl. Geheimen
Hofrathes und. Universiläts⸗Pro fessors
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St. Inghbert bei Conditor G. Rickel,
und J. J. Grewenig, in BIIeaiautei
ei Fr. Apprederis.
Fruchtpreise der Stadt
Kaiserslautern vom 18. Mai.
Weizen 5 fl. 80 kr. Korn 4 fl. 20 kr
Spelztern — fil. — kr. Spelz 8 fl
s3 kr. Gerste 4 fl. 55 kr. Hafer 4fl
23 kr. Erbsen — fl. — kr. Linsen — fi
— kr. per Zentner.
Brodpreise2 6 Pfd. Kornbrod 20 hr.
3Pfd. Gemischtbrod 11 kr. und 2 Pfd.
Weißbrod 12 kr.
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Redaction, Druck und Verlag don F. X. Demes in St. Jugberi. F .