Full text: St. Ingberter Anzeiger

St. Ingberler AAnzeiger. 
Der St. Ingberter Anzeiger (und das mit dem Hauptblatte verbundene Unterhaltungsblatt, mit der Dienstags⸗, Donnerstags- und Sonntags⸗ 
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Nr. 20. Donnerstag, den A. Februar 1869. 
Deutschland. 
München, 30. Jan. Vom kgl. Kriegsministerium wird 
hekannt gegeben, daß in Betreff der Dienstzeit der Reengagirten 
die allgemeinen Normen des Wehrverfassungsgesetzes Platz zu 
greifen haben, wornach die Dienstzeit in der activen Armee drei 
Jahre beträgt und von demjenigen, welcher in der activen Armee 
joridienen oder in dieselbe wieder eintreten will, die Capitulations. 
jeit nur mehr auf ein Jahr abgeschlossen und von Jahr zu Jahr 
erneuert werden kann. Bei dem Bestande dieser Verhältnisse 
darf es den Reengagirten nicht verweigert werden, die freiwillig 
übernommene Dienstzeit in der activen Armee vollständig zurück⸗ 
zulegen; ebenso darf aber auch denselben die Enthebung von der 
dienstleistung in der activen Armee und deren Versetzung in die 
belreffende Kategorie von Wehrpflichtigen unter den hiefür gege— 
benen Voraussetzungen, endlich deren sörmliche Entlafsung bei be— 
reits vollständig erfüllter Wehrpflicht dann nicht vorenthalten wer⸗ 
den, wenn ihrer Beabschiedung ein sonstiges Hinderniß nicht 
entgegensteht. 
— Das k. Kriegsministerium nimmt Veranlassung, die Be— 
sitzer militärischer Heirathscautionen, welche ganz oder theilweise 
durch Hypotheken in der Pfalz aufrecht gemacht sind, zur Wahrung 
hrer Interessen auf das Gesetz vom 16. Mai 1868 ,Abänderung 
einiger Bestimmungen des in der Pfalz geltenden Civilgesetzbuches 
über Privilegien und Hypotheken betr.“ (Gesetzblatt Nr. 36 
Seite 610 -614) und insbesondere auf den im Artikel 3 dieses 
Besetzes bezeichneten Präklusiviermin aufmerksam machen zu lassen 
innerhalb dessen die bis zum 26. Juli 1868 bereits mit sicherem 
Datum erworbenen Süubrogirungen in die Legalhypothek der 
chuldnerischen Ehefrau in die Hypothekenbücher eingetragen seir 
müssen, wenn sie nicht den subrogirten Gläubigern gegenüber der 
erworbenen Rang und dem Drittbesitzer gegenüber ihre Wirksam 
teit verlieren sollen. 
München, 1. Febr. Bezüglich der Abgabe von Franco 
Fouverts an das Publikum und den Gebrauch derselben wird 
Nachstehendes angeordnet: 1) Der Preis der Franco⸗-Couverts ist 
auf 3 kr. 1pf. per Stück festgesetzt. — 2) Die Abgabe an das 
Publikum kann nur gegen Entrichtung dieses Preises und zwar 
in einer solchen Anzahl von Stücken erfolgen, daß eine Berech⸗ 
nung auf Pfennige vermieden wird. Die geringste Abnahme muß 
daher 4 Stück betragen. — 3) Die Taxre für Briefe mit Franco⸗ 
Couverts kann durch Aufkleben von. Francomarken ergänzt wer⸗ 
den; dagegen ist es unzulässig, eine aus einem Franco⸗-Couvert 
geschnittene Marke zur Francirung der Correspondenz oder zur 
Ergänzung der Taxe zu benützen. Correspondenzen der letzibe— 
zeichneten Art sind als unfrancirt zu betrachten und bei Antaxir⸗ 
ung nur die verwendeten Francomarken zu berüchsichtigen. 4) Ein 
Umtausch beschädigter oder sonstwie unbrauchbar gewordener 
Franco⸗ Couverts kann gegen Entrichtung der Herstellungskosten zu 
1 Pfennig pro Stück bewirkt werden. 5) Vorläufig können die 
Franco⸗Couverts nur den Postanstalten am Sitze der Oberämter 
zum Verkaufe abgegeben werden. Die Abgabe an die übrigen 
Postanstalten erfolgt allmählich mit der Zunahme des verfüg— 
baren Vorrathes. Zum Wiederkaufe können Franco⸗Couvertẽ 
aicht abgegeben werden. 
Dienstesnachrichten. 
Der Zollverwalter Georg Helffer in Habkirchen ist auf An— 
suchen in gleicher Eigenschaft an das Nebenzollamt zu Landau ver⸗ 
jetzt, zum Zollverwalter des Nebenzollamtes J. zu Habtirchen der 
Brenzobercontroleur Friedrich Weiß in Hornbach berufen, der 
Grenzobercontroleur Georg Banner in Kröppen in gleicher Eigen⸗ 
schaft unter Fortdauer seiner provisorischen Diensteseigenschaft nach 
Hornbach versetzt und zum Grenzobercontroleur in Krdppen der 
derittene Grenzoberaufseher Rudolph Kriß in Berchtesgaden in 
orovisorischer Eigenschait ernannt worden. 
Karlsruhe, 1. Febr. Das Staatsministerium hat ver⸗ 
zangenen Freitag durch den Staatsanwalt gegen den Erzbisthums⸗ 
verweser Kübel zu Freiburg und den Stadlpfarrer Burger zu 
Konstanz wegen Mißbrauchs des geistlichen Amtes in Angelegen⸗ 
heit der Excommunication des Bürgermeisters Stromeyer zu Con⸗ 
tanz beim Freiburger Hofgericht eine Untersuchung einleiten lassen. 
Die Anklagekammer des Hofgerichts hat daraufhin den Nreis—⸗ 
zerichtsrath Deimling mit der Führung dieser Untersuchung 
eauftragt. 
Berlin, 1. Febr. Der „Staatsanzeiger“ publicirt die 
Finberufung des norddeutschen Bundesrathes auf den 15. Februar. 
Die Einberufung des Zollparlaments ist auf Mitie Mai beab⸗ 
ichtigt. — 
— Im Abgeordnetenhaufe legte die Regierung einen Ge— 
setzesentwürf über die Auseinandersetzung zwischen dem Staat und 
der Stadt Frankfurt vor. Die Hauptpunkte desselben sind fol⸗ 
gende: Alle 1866 zu Staatszwecken verwandten Gebäude und 
Liegenschaften verbleiben Staatseigenthum, incl. die zur Unter— 
zringung des Frankfurter Militärs verwandten Gebäude; ausge⸗ 
hlossen bleiben jedoch die mit fremdem Militär belegt gewesenen 
käumlichkeiten. Sämmtliche Eisenbahnen werden, ohne Enischä⸗ 
digung an die Stadt, Staatseigenthum, nur die Verbindungs— 
bahn verbleibt der Stadt. Alle Schulden, ausgenommen drei 
Posten, übernimmt der Staat; desgleichen die Pensionen der 
Senatoren und Rathsschreiber; mit Ausnahme der von der Stadt 
ʒesoldeten. Das Vermögen wird getheilt im Verhältniß dvon 
11,940 zu 8060 Gulden. Die Einnahmen und Ausgaben pro 
1866 verbleiben der Stadt, mit Ausnahme der von Preußen an 
den Zollverein zurückgezahlten Summen. Die Kirchen und Schulen 
find von der Stadt zu unterhalte. 
Frankreich. 
. Paris, 31. Jan. Seit einigen Tagen wird hier mit 
Bestimmtheit versichert, die kaiserliche Regierung strebe eine Allianz 
mit Rußland eifrigft an. Schon unterm vorigen auswärtigen 
Ministerium sei die Sache angegriffen, von Lavalette aber mit 
erhöhtem Interesse fort zeführt worden. 
Paris, 3. Febr. In Algerien ist eine Insurrection aus⸗ 
Jebrochen. Die Verbindungen mit Geryville und Laghouat sind 
uinterbrochen. * 
Italien. 
Florenz, 2. Febr. Berichten aus Rom zufolge ist der 
Papst ernstlich erklrankt. Die Regierung trifft Vorsichtsmaßregeln, 
um allen Eventualitäten vorzubeugen. 9 
Aus Rom wird geschrieben: Die Zufuhr von Kriegs⸗ 
munition aus Frankreich dauert fort. Die Depots von Civiia- 
vecchia sind bereits so überfüllt, daß die letzten Ladungen nach 
Biterbo geschafft werden mußten. Auch die französischen Occupa⸗ 
tionstruppen werden nicht nur nicht vermindert, sondern erhalten 
Zuzug. Sie sollen für das dkumenische Concil eine Ehrene be— 
ziehungsweise Sicherheitsgarde abgeben. 
Donaufürstenthümer. 
Belgrad, 2. Febr. Der „Vidobdan“ sagt: Griechenland 
werde im Falle eines Krieges nicht isolirt bleiben. — Bei Rit— 
jchitza soll zwischen Montenegrinern und Türken ein Gefecht siatt⸗ 
gefunden haben. 
Amerika. 
Washington, 30. Jan. Das Repräsentantenhaus 
hat mit 147 gegen 42 Stimmen als Verfassungszusatz beschlossen, 
daß die Unterschiede der Racen und Farben die Wahlberechtigung 
n'emals beeinträchtigen dürfen. F 
Wasshington, 831. Jan. Der Congreß genehmigte mit 
110 gegen 62 Stimmen die Einbringung einer Resolutihn sus 
Annexion von Haiti und San Dominao.