Full text: St. Ingberter Anzeiger

——Bekanntmachung. 
Die unten näher bezeichneten, auf den Gruben St. Ingbert & Mittelberbach lagern⸗ 
den und zu Grubenzwecken nicht mehr brauchbaren Materialien sollen an den Meistbieten— 
den verkauft werden, nämlich: 
Grube 
St. Ingber⸗ — Mittelbexbach 
Altes Gußeisen von Wagen⸗ Schlittenrädern ꝛc. 2923 S. — 2500 Pf. 
Verbranntes Gußeisen von Oefen ꝛc. ꝛc. 1700 — 
Schmied⸗ & Ronkeleisen 5000 2000, 
Unbrauchbare Drahtseile 9000 —, 
Hanfseile 1— 215 — , 
Abfälle von Sohlleder in größeren Stücken 225 — 
4 kleinen , 6046 — , 
Die Materialien und Verkaufsbedingungen können bei der kgl. Grubenverwaltung 
St. Ingbert & Mittelbexbach eingesehen werden. 
Die Angebote sind verschlossen und gehörig bezeichnet bis 12. Oetober Nach 
mittags 2Uhr bei dem unterzeichneten Amte einzureichen. 
St. Ingbert, den 80. September 1868. 
Das kgl. Bergamt: 
——* 
Bekanntmachung. 
Bekanntmachung. 
Ich bringe hiermit nachstehende Bestim- 
mungen der orispolizeilichen Vorschriften 
den Bewohnern hiesiger Stadt zur genauen 
Darnachachtung mit dem Bemerken in Er— 
nnerung, daß gegen Zuwiderhandelnde 
mnachsichtlich protocollirt wird. 
Art. 37. Die Ortsstraßen sind wöchent⸗ 
lich zweimal zu reinigen und zwar Mitt⸗ 
wochs und Samstags Nachmittags, über⸗ 
dies jedesmal am Vorabende eines ge⸗ 
sjetzlichen Feieritags, wenn dieser Vor—⸗ 
abend selbst nicht der Abend eines Fest⸗ 
ages ist. 
Bei trockener Witterung sind vor dem 
sehren die Straßen zu begießen. Die 
Straßenreinigung muß bei eingetretener 
Dunkelheit vollendet und Kehricht und 
sKoth von den Straßen entfernt sein. 
Art. 38. Die Straßenrinnen vor den 
häusern, sowie die zwischen letzteren oder 
ʒen Hofräumen befindlichen Winkel 
nüssen stets rein gehalten und nament⸗ 
lich an Kehrtagen mit frischem Wasser 
ausgespült werden. .* 
Art. 89. Der in den Rinnen befind⸗ 
iiche Unrath muß beseitigt und darf dem 
Rachbar nicht zugeführt werden. 
Urt. 41. Pfuhl darf nur in gut ge⸗ 
schlossenen Behältern ausgeführt, die 
Ausleerung der Abtritte und Kloaken 
nur zur Nachtzeit nach der Polizeistunde 
und vor Tagesanbruch vorgenommen 
wverden. 
Art. 42. Es ist verbolen, Jauche auf 
die Straße oder in die Straßenrinnen 
abzuleiten. 
Art. 43. Wenn Dunger auf der 
Straße gelagert war, so ist nach der 
Abfuhr der Platz sogleich zu reinigen 
und mit frischem Wasser abzuschwenken. 
Art. 44. Wo ein Wasserstein oder 
Dachkandel seinen Ausfluß auf die 
Straße, in Gäßchen oder gangbare 
Winkel hat, muß der Ausfluß mit einem 
his zum Boden herabgehenden Kandel 
abgeleitet werden. 
St. Ingbert, den 5, Oltober 1868. 
Der Kgl. Polizeikommissär: 
VBruch. 
Herr Urban Jacob, Guiäsbesitzer 
dahier, beabsichtigt in seinem bei seinem 
Wohnhause gelegenen Garten, Plan Nr. 111 
zum Betriebe seiner Branntwein-Brennerei 
einen Dampfkessel aufzustellen. 
Unter Bekanntmachung dieses Gesuches 
verden Diejenigen, welche Einsprache gegen 
diese Aufstellung vorbringen wollen, hier⸗ 
nit ersucht, ihre Reclamationen innerhalb 
3 Tagen bei dem unterzeichneten Amte ent⸗ 
veder schriftlich einzureichen oder zu Pro— 
ocosl anzumelden und zwar bei Vermeidung 
der Nichtberücksichtigung, im Hinblicke auf 
die allerhöchsten Verordnungen vom 7. 
August 1864 88. 4 und 16 Kreis-Amts⸗ 
blatt Seite 1113. 
Der Situagationsplan liegt auf dem Bür⸗ 
zermeisteramte zu Jedermanns Einsicht 
offen. 
Rohrbach, den 4. Oktober 1868. 
Das Bürgermeisteramt: 
Haberer. 
— — — 
Anzeige. 
Seit 1. Oktober 
ist mein Bureau 
eröffnet u. befindet 
siich aßelbe in dem 
Hause der Frau Wt. 
Scehnorr im zwei— 
ten Stocke. 
St. Ingbert, 1. Okt. 1868. 
Der kgl. Gerichtsbote 
Faßbender. 
Taubenfutter 
per Pfund 4 kr. bei 
Peter Stief. 
Zeichen⸗Schulen 
von 
W. Hermes S Gsell 
in 360 Heften, sind vorräthig in der 
Schreib⸗ & Zeichnen-MaterialienHandlung 
H. Scherpf in St. Ingbert. 
Wohnungsänderung. 
ein Bureau ist vom 8. 
Oktober an in meinem 
in der neuen Vorstadt 
neben der Post gele—⸗ 
genen Hause zu ebener Erde. 
Anwalt Loew in Zweibrücken 
Sch sage hiermit meinen 
Freunden und Bekannten 
ein herzliches 
Lebewohl! 
Fr. Hauck, 
Thierarzt. 
Würzburger. Kath. Hauskalender 
Vaterlandskalender 
Rilder⸗·Kalender 
ächte Herriederkal. 
—A 
sind eingetroffen bei 
Veter Stief. 
Der obere Stock des frühern 
Jung'schen Hauses im Jo— 
ephsthal, bestehend in 3 Zimmern, Küche, 
Zeller und Speicher ist sofort zu vermie— 
hen. Näheres bei dem Eigenthümer 
Joh. Schuster, Schreiner 
Worms den 2. Ocit. 
Wir notiren heute: Weizen 13 fl. — kr. 
bis — fi. — kr. Roggen 10 fl. 20 kr. 
bis 10 fl. 30 kr. Gerste 10 fl. 15 kr. 
bis 10 fl. 20 kr. per 100 Kilo., Hafer 
5 fl. 18kr. bis — fl. — kr. per 60 Kilo. 
Mehl per Partie 10 fl. 80 kr. bis — fl. 
— ir. Roggenmehl 9 fl. — kr.bis — fl. 
— kr. Roggenvorschuß 10 fl. 20 kr. bis 
— fl. — kr. Weizenvorschuß 14 fl. 30 kr. 
13 fl. 30 kr. Blumenmehl. — fl. — kr. 
zis — fl. — kr. per 70 Kilo., Reps 
4 fl. — kr. bis — fl. — kr. per 88 
ilo. Rüböl ohne Faß 19 fl. — kr. bis 
— fll. — kr. Leinol ohne Faß — fl. 
— kr. bis — fl. — kr. Mohnöl ohne Faß 
32 fl. 30 kr. bis — fl. — kr. per 
50 Kilo. Repskuchen 76 fl. — kr. bis 
39 fl. — kr. Branntwein 209 fl. 30 tr. 
his — fl. — kr. 
Mainz, 2. Oct. 
(Fruchtpreise.) Weißmehl das Mal⸗ 
er à 140 Pfund — fl. — kr. — Rog⸗ 
genmehl ditto — fl. — kr. — Weizen (200 
pfo) 12 fi. 30 ir. — 12 fi — 
orn (180 Pfo.) 10 fl. 40 kr. bis 10 fi. 30 
tr. Gerste (100 Pfd.) 10 fl. 835 kr. bis 10 
fl. 45 kr. Hafer (120 Pfd.) 5 fl. 30 kr. 
his — fi. — kr. 
—— —— 
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Kedaction, Druck und Verlag von F. X. Demetz in St. Ingbert